Antrag 68/I/2015 Deep in debt - Überschuldung junger Menschen verhindern!

Status:
Annahme

Viele Menschen, vor allem junge, machen Schulden um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, ihr Studium zu finanzieren oder um „mithalten“ zu können.

 

Das Wissen bezüglich finanzieller Fragen ist in Deutschland im Allgemeinen schlecht. Prävention, beispielsweise in Schulen findet nur in sehr begrenzten Bereich oder gar nicht statt. Das liegt u.a. daran, dass es keine finanziellen Mittel für die Prävention gibt. Zwar gibt es Materialien, jedoch werden diese oft in zeitlich begrenzten Projekten erarbeitet, welche nur für kurze Zeit Mittel zur Verfügung haben.

 

Daher fordern wir:

  • Die Eingliederung des Themas Verbraucher*innenschutz und der Fragen „Was darf ich? Was kann ich einfordern?“ in den Ethiklehrplan, um Überschuldung  junger Menschen schon früh zu verhindern
  • Die Bereitstellung von Mitteln zur Schuldenprävention bei jungen Menschen. Hierzu zählt auch die Produktion von Materialien für Jugendzentren etc. Diese Materialien müssen in verschiedenen Sprachen verfügbar sein
  • Die Schaffung von weiteren Schuldner*innenberatungstellen um den Bedarf der Schuldner*innen abzudecken. Hierbei soll darauf geachtet werden, dass vor allem regionale Angebote z. B. in Stadtteilzentren geschaffen werden um die Schuldner*innenberatung niedrigschwelliger zu gestalten.
  • Die Richtlinien für die Prüfungs- und Aufklärungspflicht der Kreditgeber sind auf die nachweisliche Vermeidung von existenzbedrohender Schuldenanhäufung zu überprüfen und gegebenenfalls an diesem Ziel orientiert anzupassen.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der Antragskommission (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Der Landesparteitag möge beschließen:

 

Deep in debt – Überschuldung junger Menschen verhindern!

Viele Menschen, vor allem junge, machen Schulden um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, ihr Studium zu finanzieren oder um „mithalten“ zu können.

 

Das Wissen bezüglich finanzieller Fragen ist in Deutschland im Allgemeinen schlecht. Prävention, beispielsweise in Schulen findet nur in sehr begrenzten Bereich oder gar nicht statt. Das liegt u.a. daran, dass es keine finanziellen Mittel für die Prävention gibt. Zwar gibt es Materialien, jedoch werden diese oft in zeitlich begrenzten Projekten erarbeitet, welche nur für kurze Zeit Mittel zur Verfügung haben.

 

Daher fordern wir:

  • Die Eingliederung des Themas Verbraucher*innenschutz und der Fragen „Was darf ich? Was kann ich einfordern?“ in den Rahmenlehrplänen, um Überschuldung  junger Menschen schon früh zu verhindern
  • Die Bereitstellung von Mitteln zur Schuldenprävention bei jungen Menschen. Hierzu zählt auch die Produktion von Materialien für Jugendzentren etc. Diese Materialien müssen in verschiedenen Sprachen verfügbar sein
  • Die Schaffung von weiteren Schuldner*innenberatungstellen um den Bedarf der Schuldner*innen abzudecken. Hierbei soll darauf geachtet werden, dass vor allem regionale Angebote z. B. in Stadtteilzentren geschaffen werden um die Schuldner*innenberatung niedrigschwelliger zu gestalten.
  • Die Richtlinien für die Prüfungs- und Aufklärungspflicht der Kreditgeber sind auf die nachweisliche Vermeidung von existenzbedrohender Schuldenanhäufung zu überprüfen und gegebenenfalls an diesem Ziel orientiert anzupassen.

 

Stellungnahme(n):
  Stellungsnahme der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin Die Mittel für die Schuldner- und Insolvenzberatung werden im Rahmen der produktbezogenen Budgetierung auf die Bezirke verteilt und sind anschließend Bestandteil der bezirklichen Globalsumme. Sie sind mit dem Haushalt 2016/17 um rund 600.000 Euro auf 6.750.000 Euro jährlich angehoben worden. Zusätzlich finanziert das Land Berlin über das Integrierte Sozialprogramm die Landesarbeitsgemeinschaft Schuldner- und Insolvenzberatung für die Wahrnehmung bezirksübergeordneter Aufgaben mit Mitteln in Höhe von rund 70.000 Euro jährlich.   Um der zunehmenden Verschuldung von Kindern und Jugendlichen entgegenzuwirken, werden von der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz sowie der Senatsverwaltung für Bildung fächerübergreifende curriculare Vorgaben für die Jahrgangsstufen 5 bis 10 für einen Lernbereich „Verbraucherschutz/Stärkung von Alltagskompetenzen“ entwickelt. Diese sollen in den Schulunterricht integriert werden. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Finanzkompetenz. Zudem bietet die Schuldner- und Insolvenzberatung der Verbraucherzentrale Berlin präventive Aufklärung zur Schuldenvermeidung an.