Antrag 69/I/2015 Deep in debt – Überschuldung junger Menschen verhindern!

Status:
Erledigt

Unsere kapitalistische Gesellschaft  baut auf den Besitz von finanziellem Kapital auf.  Verfügt eine Person nicht über ausreichend Geld, hat sie verschiedene Möglichkeiten, sich dieses zu beschaffen. Eine dieser Möglichkeiten, ist die der Verschuldung. Schon allein das bestreiten des Lebensunterhaltes  kann zur gezwungenen  Aufnahme von Schulden führen.  Die Möglichkeit des Kredits suggeriert dem/der SchuldnerIn die mögliche Lösung der „Probleme“. Die Illusion des sorgenfreien Lebens wird verkauft. Dass aber die Aufnahme von Schulden nicht die Lösung sein kann, ist für uns als Jungsozialist*innen klar.  Viele Menschen, vor allem junge, machen Schulden um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, ihr Studium zu finanzieren oder um „mithalten“ zu können.

 

Das Problem liegt nicht bei den „jungen Menschen“ selbst, sondern es liegt im System. Junge Menschen befinden sich oft in prekären Arbeitsverhältnissen. Schlecht oder nichtbezahlte Praktika, unsichere Arbeitsverhältnisse, schlechte Ausbildungsvergütung und immer höhere Lebenshaltungskosten sorgen dafür, dass junge Menschen sich keinen für uns angemessenen Lebensstandard mehr leisten können. Unter 18 bekommen Jugendliche nicht einmal Mindestlohn.  Das Einkommen der verschuldeten jungen Menschen lag bei durchschnittlich 725 € zum Zeitpunkt des Beginns ihrer Beratung. Diese Verhältnisse wollen wir ändern, denn wir wollen in einer Gesellschaft leben in der niemand* gezwungen ist Schulden aufzunehmen.

Momentan ist jede*r 8. Berliner*in verschuldet. Viele von diesen Menschen sind junge Berliner*innen. Die Jugendverschuldung ist den letzen Jahren sehr stark angestiegen, momentan liegt sie bei ungefähr 13%, aller u25 Jährigen, laut des aktuellen „Schuldenatlas. Das sind erschreckend hohe Zahlen, jedoch sind die Möglichkeiten die Verschuldung junger Menschen zu verhindern, oder ihnen bei Überschuldung zu helfen immer noch zu gering.

 

Das Wissen bezüglich finanzieller Fragen ist in Deutschland im Allgemeinen schlecht. Prävention, beispielsweise in Schulen findet nur in sehr begrenzten Bereich oder gar nicht statt. Das liegt u.a. daran, dass es keine finanziellen Mittel für die Prävention gibt. Zwar gibt es Materialien, jedoch werden diese oft in zeitlich begrenzten Projekten erarbeitet, welche nur für kurze Zeit Mittel zur Verfügung haben. Eine Studie der Universität Bremen hat jedoch gezeigt, dass Schuldenprävention in der Schule vor der Überschuldung junger Menschen schützt.

Auch die Schuldner*innenberatung befindet sich momentan in einer prekären Lage. Der Bedarf an Beratung ist weitaus größer als das Angebot. Viele der Schuldner*innenberatungen arbeiten nur noch mit Terminen, da bei offenen Sprechstunden teilweise Schlangen bis auf die Straße entstehen. Es gibt momentan in jedem Bezirk den Zugang zu Schuldner*innenberatung. Dies reicht bei weitem nicht aus, die Schaffung regionaler Angebote z.B. in Stadtteilzentren ist dringend von Nöten. Eine Langzeitberatung eine*r Schuldner*in dauert ca. ein halbes bis dreiviertel Jahr. Die Ressourcen allen Schuldner*innen zu helfen sind jedoch oft nicht vorhanden. Viele Schuldner*innen können so nur ihre akuten „Brandherde“ bekämpfen.

Die Schuldner*innen werden zum Einen bei ihrer Kreditvergabe nicht aufgeklärt, und andererseits finanziert der Staat Anlaufstellen der Schuldner*innenberatung unzureichend.  Daher fordern wir die Erhöhung der Mittel für die Schuldner*innenberatung und eine Aufklärungspflicht für Banken. Die Banken müssen verpflichtet werden die Schuldner*innen über die Risiken eines Kredits aufzuklären. Auch die Angebote für Selbstständige sind unzureichend, obwohl diese ein hohes Risiko der Überschuldung haben.

 

Daher fordern wir:

  • Die Eingliederung des Themas Verbraucher*innenschutz und der Fragen „Was darf ich? Was kann ich einfordern?“  in den Sozialkundelehrplan sowie den Sozialwissenschaften- und Wirtschaftslehrplan, um Überschuldung  junger Menschen schon früh zu verhindern
  • Die Bereitstellung von Mitteln zur Schuldenprävention bei jungen Menschen. Hierzu zählt auch die Produktion von Materialien für Jugendzentren etc. Diese Materialien müssen in verschiedenen Sprachen verfügbar sein
  • Die Schaffung von weiteren Schuldner*innenberatungsstellen um den Bedarf der Schuldner*innen abzudecken. Hierbei soll darauf geachtet werden, dass vor allem regionale Angebote z.B. in Stadtteilzentren geschaffen werden um die Schuldner*innenberatung niedrigschwelliger zu gestalten.
  • Die generelle Erhöhung der Mittel für die öffentliche und gemeinnützige Schuldner*innenberatung und eine Aufklärungspflicht für Banken bei der Kreditvergabe um die Schuldner*innen aufzuklären.
  • Die Einführung einer Mahnpflicht für Unternehmen zum besseren Schutze der Verbraucher*innen und der Vermeidung hoher zusätzlicher Folgekosten beim Zahlungsverzug.
  • Den Verbraucher*innenschutz dahingehend zu stärken, dass zum Beispiel Handyverträge nicht mehr so gestaltet werden können, dass sie zu Schuldenfallen für Jugendliche werden.
  • Die Bewerbung von Konsument*innenverträgen für unter 25-jährige durch Banken, Kreditinstitute und Sparkassen zu verbieten.

 

Empfehlung der Antragskommission:
(Konsens)