Antrag 188/I/2019 Das Internet darf nicht gefiltert werden

Status:
Erledigt

Maßgeblich auf Betreiben der CDU ist die EU derzeit dabei, das freie Internet in Europa nachhaltig zu gefährden. Im Zuge der geplanten Reform des Urheber*innenrechts sollen Internetplattformen, die nutzer*innengenerierte Inhalte hosten, für urheberrechtliche Verstöße durch von ihnen gehostete Daten direkt zur Rechenschaft gezogen werden können. Solche Verstöße sind für den Host technisch nur durch sogenannte Uploadfilter zu vermeiden. Darüber hinaus soll das in Deutschland bereits in der Praxis gescheiterte Leistungsschutzrecht für Presseverleger*innen EU-weit eingeführt werden. In einem Hinterzimmer-Deal mit der französischen Regierung missachtet die Bundeskanzlerin den deutschen Koalitionsvertrag und verschärft die bereits heftig umstrittenen Punkte auch noch. Gleichzeitig wurden die wichtigen Verbesserungen im Urheber*innenvertragsrecht, die den Urheber*innen mehr Rechte und Ansprüche gegen die Rechteinhaber *innen und Verlage gesichert hätten, massiv aufgeweicht. Wir lehnen die Einführung automatisierter Internetfilter weiterhin als unverhältnismäßig ab und setzen uns für eine faire Vergütung von Urheber*innen ein. Der offene Bruch des Koalitionsvertrags durch die Bundeskanzlerin ist nicht hinnehmbar und ein fatales Signal für den Europawahlkampf.

Wir fordern daher:
Die sozialdemokratischen Mitglieder des Europäischen Parlaments,
die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung,
die Spitzenkandidatin der Bundes-SPD zur Europawahl Katarina Barley und
die Spitzenkandidatin der Berliner SPD zur Europawahl Gaby Bischoff

dazu auf, sich auf nationaler und europäischer Ebene dafür einzusetzen:

  • dass Plattformbetreiber*innen künftig keine Upload-Filter oder ähnliche unverhältnismäßige Instrumente zur Vorabkontrolle von nutzer*innengenerierten Inhalten einrichten müssen, um eine erweiterte Haftung zu vermeiden,
  • dass  ein modernes europäisches Urheber*innenrecht geschaffen wird, das zu einem angemessenen Interessenausgleich und einer fairen Entlohnung der Ersteller*innen von Inhalten führt,
  • gegenüber den Abgeordneten der CDU und CSU im Europaparlament die Einhaltung des Koalitionsvertrages einzufordern, der Upload-Filter ausdrücklich als unverhältnismäßig ablehnt,
  • die Einführung eines Leistungsschutzrechts für Verleger*innen nach dem gescheiterten deutschen Vorbild abzulehnen

 

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt bei Annahme 189/I/2019 (Konsens)