Maßgeblich auf Betreiben der CDU ist die EU derzeit dabei, das freie Internet in Europa nachhaltig zu gefährden. Im Zuge der geplanten Reform des Urheber*innenrechts sollen Internetplattformen, die nutzer*innengenerierte Inhalte hosten, zum Einführen von automatisierten Filtersystemen (sog. Uploadfiltern) verpflichtet und das in Deutschland bereits in der Praxis gescheiterte Leistungsschutzrecht für Presseverleger*innen EU-weit eingeführt werden. In einem Hinterzimmer-Deal mit der französischen Regierung missachtet die Bundeskanzlerin den deutschen Koalitionsvertrag und verschärft die bereits heftig umstrittenen Punkte auch noch. Gleichzeitig wurden die wichtigen Verbesserungen im Urheber*innenvertragsrecht, die den Urheber*innen mehr Rechte und Ansprüche gegen die Rechteinhaber *innen und Verlage gesichert hätten, massiv aufgeweicht. Wir lehnen die Einführung automatisierter Internetfilter weiterhin als unverhältnismäßig ab und setzen uns für eine faire Vergütung von Urheber*innen ein. Der offene Bruch des Koalitionsvertrags durch die Bundeskanzlerin ist nicht hinnehmbar und ein fatales Signal für den Europawahlkampf.
Wir fordern daher:
Die sozialdemokratischen Mitglieder des Europäischen Parlaments,
die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung,
die Spitzenkandidatin der Bundes-SPD zur Europawahl Katarina Barley und
die Spitzenkandidatin der Berliner SPD zur Europawahl Gaby Bischoff
dazu auf, sich auf nationaler und europäischer Ebene dafür einzusetzen:
- dass Plattformbetreiber*innen künftig keine Upload-Filter oder ähnliche unverhältnismäßige Instrumente zur Vorabkontrolle von nutzer*innengenerierten Inhalten einrichten müssen, um eine erweiterte Haftung zu vermeiden,
- dass ein modernes europäisches Urheber*innenrecht geschaffen wird, das zu einem angemessenen Interessenausgleich und einer fairen Entlohnung der Ersteller*innen von Inhalten führt,
- gegenüber den Abgeordneten der CDU und CSU im Europaparlament die Einhaltung des Koalitionsvertrages einzufordern, der Upload-Filter ausdrücklich als unverhältnismäßig ablehnt,
- die Einführung eines Leistungsschutzrechts für Verleger*innen nach dem gescheiterten deutschen Vorbild abzulehnen