Die SPD Berlin lehnt das zwischen der Europäischen Union und Kanada ausgehandelte Freihandelsabkommen CETA („Comprehensive Economic and Trade Agreement“) in seiner vorliegenden Form ab. Es entspricht in weiten Teilen nicht den auf dem SPD-Parteikonvent vom 20. September 2014 beschlossenen Anforderungen an die transatlantischen Freihandels-gespräche (TTIP und CETA) – nicht nur im Bereich Investitionsschutz und Schiedsgerichte.
Eine Zustimmung der SPD Berlin – und in der Folge des Berliner Senats bei einer wahrscheinlich notwendigen Ratifizierung durch den Bundesrat – kann nur erfolgen, wenn es in Nachverhandlungen zu substantiellen Änderungen in den folgenden Bereichen kommt:
1) Sozial- und Nachhaltigkeitsstandards
Die Einhaltung und Umsetzung sozialer und ökologischer Standards sowie aller acht ILO-Kernarbeitsnormen müssen verbindlich festgeschrieben werden. Für den Fall einer Nichteinhaltung der Standards müssen im Abkommen explizit Sanktionen – auch in Form von Zöllen – vorgesehen werden. Eine gegenseitige Anerkennung von Standards und Zulassungsverfahren darf es nur geben, wenn damit keine Absenkung des Schutzniveaus verbunden ist. Das Vorsorgeprinzip muss gewahrt bleiben. Außerdem darf die im Abkommen geplante regulatorische Zusammenarbeit in keinem Fall nationale sowie europäische Gesetzgebungsprozesse behindern. Ihr Ziel muss immer die Sicherung der jeweils höchsten Standards sein.
2) Daseinsvorsorge und Dienstleistungssektor
Liberalisierungen dürfen nur im Bereich von Dienstleistungen erfolgen, die ausdrücklich dafür vorgesehen sind (Positivliste). Der in der vorliegenden Fassung vorgesehene Negativlistenansatz ist abzulehnen. Die Rekommunalisierung von Bereichen öffentlicher Daseinsvorsorge sowie eine Stärkung von Instrumenten der kommunalen Selbstverwaltung, wie In-House- bzw. Direktvergaben sowie soziale und ökologische Kriterien bei der Auftragsvergabe, dürfen durch das Abkommen auf keinen Fall verhindert werden.
3) Investitionsschutz und Schiedsverfahren
Das im Abkommen geplante Investor-Staat-Schiedsverfahren (ISDS) lehnen wir ab. Der Investitionsschutz muss dem öffentlichen Rechtssprechungsmonopol unterliegen. Den Vorschlag eines öffentlichen Handelsgerichtshofs begrüßen wir. Bis zu der möglichen Etablierung einer solchen Institution darf der Investitionsschutz jedoch nur von öffentlichen nationalen bzw. europäischen Gerichten ausgelegt werden. Jede Form privater Schiedsgerichte muss im Abkommen ausgeschlossen werden.
Die SPD Berlin stimmt keinem Abkommen zu, das die hier sowie im Beschluss des Parteikonvents vom 20.09.2014 aufgeführten Anforderungen nicht erfüllt. Da heißt es, die Abkommen müssen ihren Wert darin beweisen, dass sie den Wohlstand der Bevölkerung erhöhen sowie wirtschaftliche, soziale und ökologische Standards verbessern und faire Wettbewerbs- und Arbeitsbedingungen schaffen. Den Beweis, dass diese Kriterien erfüllt werden, kann der CETA-Entwurf nicht erbringen. Daher reichen Änderungen allein im Bereich des Investor-Staat-Schiedsverfahrens für eine Zustimmung nicht aus.