Antrag 19/I/2017 Das Erfolgsmodell Sozialpartnerschaft stärken!

Status:
Annahme

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über ihre Vorteile aufklären! Gründung von Betriebsräten erleichtern!

 

Die Mitglieder der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion und Fraktion im Abgeordnetenhaus, sowie die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung sind aufgefordert eine gesetzliche Verpflichtung für Betriebe und Berufsschulen zu schaffen, die Vertreterinnen und Vertretern von Gewerkschaften, regelmäßig die Möglichkeit gibt, die Belegschaft, bzw. die Berufsschülerinnen und Berufsschüler, über ihre Arbeit, die Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und die Vorteile gewerkschaftlichen Engagements aufzuklären.

 

Daher fordern wir:

  1. Der Arbeitgeber wird verpflichtet, sofern in seinem Betrieb die Voraussetzungen für die Wahl eines Betriebsrates erfüllt sind, dieser aber noch nicht besteht, einmal im Kalenderjahr eine Mitarbeiterversammlung durchzuführen, auf der er über die Rechte und Pflichten nach dem Betriebsverfassungsgesetz informiert und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Gelegenheit zur Aussprache gegeben wird. Nach der Mitarbeiterversammlung ist eine geheime Wahl in Abwesenheit des Arbeitgebers zur Anberaumung einer Wahlversammlung zur Wahl des Wahlvorstandes durchzuführen. Für die Auszählung ist ein Versammlungsleiter unter den Anwesenden zu wählen. Vertreterinnen oder Vertreter einer im Betrieb vertretenden Gewerkschaft können an dieser Mitarbeiterversammlung teilnehmen und die Versammlungsleitung übernehmen.
  2. Das vereinfachte Wahlverfahren wird bei der Erstwahl eines Betriebsrates auch für Betriebe mit bis zu 100 Wahlberechtigten ohne Zustimmung des Arbeitgebers analog zum vereinfachten Wahlverfahren für Kleinbetriebe ermöglicht. Die Option auf vereinfachtes Wahlverfahren in Betrieben ab 200 MA soll es ebenfalls geben.

 

Immer weniger Betriebe ermöglichen es Arbeitnehmer*innen ihre Interessenvertretung gegenüber Arbeitgeber*innen wahrzunehmen, das liegt auch an systematischen Methoden auf Seite der Arbeitgeber*innen, die Gründung von Betriebsräten zu verhindern. Wir Sozialdemokrat*innen wissen um die allseitigen Vorteile einer starken Sozialpartnerschaft, aber auch um die Wichtigkeit dieser für den Schutz abhängig Beschäftigter.

 

Um das zu erreichen, wollen wir analog § 17 Abs. 3 Satz 1 Personalvertretungsgesetz eine jährliche Informationsveranstaltung für Betriebe ohne Betriebsräte verpflichtend machen. Oft scheitert es bereits am Wissen der Beschäftigten um ihre Rechte und an der Kenntnis der rechtlichen Grundlagen für eine Betriebsratsgründung.

 

Um die Gründung von Betriebsräten zu erleichtern, ist es sinnvoll, das vereinfachte und verkürzte Wahlverfahren aus der Betriebsverfassung auch für mittelgroße Betriebe zu ermöglichen.

 

Sinkende Mitgliederzahlen in Gewerkschaften (mit Ausnahme der IG Metall) sind betrüblich, nicht nur für die Gewerkschaften selbst oder für uns Sozialist*innen, sondern auch für die Stärke von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Deutschland insgesamt.

 

Klar ist, je stärker eine Gewerkschaft und je organisierter die Belegschaft, desto einfacher sind beispielsweise Tarifverhandlungen und desto arbeitnehmerfreundlicher der Betrieb in dem die Kolleginnen und Kollegen organisiert sind. Dabei liegt mangelnde Organisation häufig nicht am Unwillen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, oder an der Schwäche der Gewerkschaft insgesamt, häufig liegt fehlende Organisation an mangelnden Informationen der Belegschaft über gewerkschaftliche Arbeit und deren Vorteile.

 

Gerade in vielen Dienstleistungsunternehmen aber auch und vor allem in der sich schnell entwickelnden Start-Up Szene ist dies ein Problem und resultiert in geringen oder nicht vorhandenen Organisationsgraden in den Betrieben. Wenn wir für Auszubildende an den Berufsschulen und für die gesamte Belegschaft in den Betrieben, eine kollektive Informationsveranstaltung schaffen, in der Gewerkschaften ihre Arbeit, aber auch die Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern deutlich machen kann, wird die Mitgliederzahlen der Gewerkschaften aber auch die Organisation in einer Vielzahl von Betrieben sich spürbar positiv entwickeln.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Stellungnahme(n):
  Stellungnahme Landesgruppe der Berliner SPD - Bundestagsabgeordneten   19/I/2017 Das Erfolgsmodell Sozialpartnerschaft stärken Die Koalitionäre wollen die Gründung und Wahl von Betriebsräten erleichtern. Dazu wollen sie das vereinfachte Wahlverfahren für alle Betriebe mit 5 bis 100 wahlberechtigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern verpflichtend machen. Für Betriebe mit 101 bis 200 wahlberechtigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ist beabsichtigt, eine Option einzuführen. Es soll die Wahlmöglichkeit zwischen dem vereinfachten und allgemeinen Wahlverfahren bestehen. Kommen die dazu erforderlichen Änderungen in §§ 14 bis 17a BetrVG zustande, haben sie erst Wirkung für die Regelwahlen im Jahr 2022; denn die anstehenden vierjährigen Regelwahlen finden schon vom 1. März bis 31.Mai 2018 statt. Soweit noch keine Betriebsräte bestehen, kann nach § 13 Abs. 2 BetrVG außerhalb des Regelwahlzeitraums gewählt werden. Deshalb ist der ausgeweitete Geltungsbereich des vereinfachten Wahlverfahrens geeignet, bereits in der 19. Legislaturperiode die erstmalige Wahl von Betriebsräten in bisher vertretungslosen Klein- und Mittelbetrieben zu fördern. Angesichts der Komplexität des Wahlrechts wäre jedoch eine zusätzliche Überarbeitung der Wahlordnung angebracht, um die Fehleranfälligkeit des Wahlverfahrens zu reduzieren.“   Stellungnahme der AH-Fraktion 2018: Nicht im Koalitionsvertrag enthalten.   Bundesparteitag 25.06.2017:  Überweisung an den ordentlichen Bundesparteitag