Antrag 82/I/2025 City-Tax als Instrument effektiv nutzen!

Status:
Annahme mit Änderungen

Die Mitglieder der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin sowie die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats werden aufgefordert, sich für eine Erhöhung der sog. City Tax einzusetzen und diese zweckgebunden in die sichtbare Infrastruktur zu investieren.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Die Mitglieder der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin sowie die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats werden aufgefordert, sich für eine weitere Erhöhung der sog. City Tax einzusetzen und diese zweckgebunden in die Infrastruktur zu investieren.

Beschluss: Annahme mit Änderungen
Text des Beschlusses:

Die Mitglieder der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin sowie die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats werden aufgefordert, sich für eine weitere Erhöhung der sog. City Tax einzusetzen und diese zweckgebunden in die Infrastruktur zu investieren.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme der AH-Fraktion AK 4 2026:
Seit dem 1. Januar 2025 beträgt die City Tx 7,5% des Netto-Übernachtungspreises (ohne Mehrwertsteuer und ohne zusätzliche Leistungen wie Frühstück oder die Nutzung anderer Hoteleinrichtungen).
Die Steuer wird auf alle privaten und geschäftlichen Übernachtungen erhoben. Seit dem 1. April 2024 sind auch beruflich bedingte Übernachtungen steuerpflichtig, es sei denn, die Reise wurde vor diesem Datum vertraglich vereinbart. Die Einnahmen der CityTax fließen in den Gesamthaushalt ein. Eine Zweckbindung der CityTax besteht nicht. Aus Sicht SenWEB ist der Antrag erledigt. nutzen!

Stellungnahme des Senats 2026:
Seit dem 1. Januar 2025 beträgt die City Tax 7,5 % des Netto-Übernachtungspreises (ohne Mehrwertsteuer und ohne zusätzliche Leistungen wie Frühstück oder die Nutzung anderer Hoteleinrichtungen). Die Steuer wird auf alle privaten und geschäftlichen Übernachtungen erhoben. Seit dem 1. April 2024 sind auch beruflich bedingte Übernachtungen steuerpflichtig, es sei denn, die Reise wurde vor diesem Datum vertraglich vereinbart. Die Einnahmen der CityTax fließen in den Gesamthaushalt ein. Eine Zweckbindung der CityTax besteht nicht.
Überweisungs-PDF: