Antrag 134/I/2022 Chancengleichheit in der (partei-)politischen Teilhabe für Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen

Status:
Annahme

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats von Berlin auf sich unter partizipativer Einbeziehung der Selbstvertretungsorganisationen über den Bundesrat dafür stark zu machen, dass die Gebärdensprache als nationale Minderheitensprache anerkannt wird.

 

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestages und der Bundesregierung auf unter partizipativer Einbeziehung der Selbstvertretungsorganisationen eine Nachbesserung des barrierefreien Ausbaus des Anfang 2020 eingeführten neuen Rechts auf Assistenzleistungen zur Sozialen Teilhabe im Rahmen der dritten Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes zu erwirken, u.a.

 

  • durch die Änderung des § 78 Absatz 1 und 5 SGB IX: Die Teilhabe am politischen Leben und die ehrenamtlichen Aktivitäten sind anderen Teilhabebereichen gleichzustellen. Daher müssen die Teilhabe am politischen Leben und ehrenamtliche Aktivitäten in § 78 Abs. 1 zusätzlich mitaufgenommen und der Absatz 5 hinsichtlich ehrenamtlicher Tätigkeiten um die besonderen Kommunikationsbedürfnisse gehörloser Menschen ergänzt werden;

 

  • durch die Streichung der Formulierung „aus besonderem Anlass“ in § 82 SGB IX bei den Leistungen zur Förderung der Verständigung mit der Umwelt;

 

  • durch die Abschaffung der Einkommens- und Vermögensabhängigkeit von Leistungen zur Sozialen Teilhabe.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Beschluss: Beschluss des Parteitages
Text des Beschlusses:

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats von Berlin auf sich unter partizipativer Einbeziehung der Selbstvertretungsorganisationen über den Bundesrat dafür stark zu machen, dass die Gebärdensprache als nationale Minderheitensprache anerkannt wird.

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestages und der Bundesregierung auf unter partizipativer Einbeziehung der Selbstvertretungsorganisationen eine Nachbesserung des barrierefreien Ausbaus des Anfang 2020 eingeführten neuen Rechts auf Assistenzleistungen zur Sozialen Teilhabe im Rahmen der dritten Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes zu erwirken, u.a.

  • durch die Änderung des § 78 Absatz 1 und 5 SGB IX: Die Teilhabe am politischen Leben und die ehrenamtlichen Aktivitäten sind anderen Teilhabebereichen gleichzustellen. Daher müssen die Teilhabe am politischen Leben und ehrenamtliche Aktivitäten in § 78 Abs. 1 zusätzlich mitaufgenommen und der Absatz 5 hinsichtlich ehrenamtlicher Tätigkeiten um die besonderen Kommunikationsbedürfnisse gehörloser Menschen ergänzt werden;
  • durch die Streichung der Formulierung „aus besonderem Anlass“ in § 82 SGB IX bei den Leistungen zur Förderung der Verständigung mit der Umwelt;
  • durch die Abschaffung der Einkommens- und Vermögensabhängigkeit von Leistungen zur Sozialen Teilhabe.
Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme Senat 2024:

Der Antrag „Einführung von Blinden- und Gehörlosengeld auf Bundesebene - Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse für Menschen mit Sinnesbehinderungen“ zielt unter anderem auf die Verbesserung von Teilhabechancen von gehörlosen Menschen ab. Dieser Antrag wurde im Rahmen der 100. ASMK, die unter der Präsidentschaft des Landes Berlin stattfand, beschlossen. Berlin sorgte mit seiner Stimme für eine Antragsmehrheit und setzte sich damit für die Umsetzung des LPT-Antrages ein.

Stellungnahme AH-Fraktion 2024:

Die im Antrag adressierten Forderungen befinden sich noch in der Diskussion.

Beschluss des BPT 2023:

Überweisung an die SPD-Bundestagfraktion
Überweisungs-PDF: