Antrag 199/I/2019 Chancen geben, Chancen nutzen - Für ein fortschrittliches Einwanderungsgesetz

Status:
Annahme

Die SPD-Bundestagsfraktion wird aufgefordert, sich im laufenden Gesetzgebungsprozess zur Schaffung eines echten Einwanderungsgesetzes dafür einzusetzen, dass folgende Punkte im Gesetz ihren Niederschlag finden, um dem Einwanderungsland Deutschland endlich ein modernes und fortschrittliches Einwanderungsrecht zu geben. Dies soll dazu beitragen, dass gesellschaftlich angespannte Klima in Bezug auf die Migrationsfrage zu versachlichen und zu entspannen, indem das Einwanderungsrecht mit klaren Kriterien und Regeln strukturiert wird und künftig als gleichberechtigte zweite Säule neben dem Asylrecht steht.

 

  1. Wer eine feste sozialversicherungspflichtige Beschäftigungszusage in Deutschlandvorweisen kann, darf einwandern.
  2. Gut integrierten, aber abgelehnten Asylbewerber*innen wird ein Bleiberecht ermöglicht und sie dürfen Arbeitsvisa beantragen (Spurwechsel).
  3. Jugendliche und junge Erwachsene bis 27 Jahre dürfen auch ohne Job einwandern und müssen innerhalb von einem halben Jahr eine Ausbildung/Studium beginnen oder Arbeit finden. Dafür erhalten sie ein befristetes Aufenthaltsrecht.
  4. Einwanderungs- und Arbeitsberatung im Ausland
    Die Botschaften Deutschlands sollten erster Anlaufpunkt für alle sein, die in Deutschland arbeiten wollen. Dazu sind entweder die Botschaften mit geeigneten Abteilungen zu verstärken oder eigene Beratungsstrukturen zu schaffen, die Interessierte über ihre Möglichkeiten der Einwanderung nach Deutschland informieren. Hierbei sind die Möglichkeiten der Digitalisierung und Onlineberatung intensiv zu nutzen und die Sozialpartner und Kammern zu beteiligen, um eine fachlich fundierte und passgenaue Beratung der Einwanderungswilligen zu ermöglichen.
  5. Ausländische Schul-, Universitäts- und Ausbildungsabschlüsse werden schneller anerkannt. Hierbei ist eine enge Abstimmung mit den Sozialpartnern und Kammern zu suchen.
  6. Bestehende Gesetze werden im Einwanderungsgesetz zusammengefasst, um ein einheitliches Einwanderungsrecht zu schaffen.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Die SPD-Bundestagsfraktion wird aufgefordert, sich im laufenden Gesetzgebungsprozess zur Schaffung eines echten Einwanderungsgesetzes dafür einzusetzen, dass folgende Punkte im Gesetz ihren Niederschlag finden, um dem Einwanderungsland Deutschland endlich ein modernes und fortschrittliches Einwanderungsrecht zu geben. Dies soll dazu beitragen, dass gesellschaftlich angespannte Klima in Bezug auf die Migrationsfrage zu versachlichen und zu entspannen, indem das Einwanderungsrecht mit klaren Kriterien und Regeln strukturiert wird und künftig als gleichberechtigte zweite Säule neben dem Asylrecht steht.

 

  1. Wer eine feste sozialversicherungspflichtige Beschäftigungszusage in Deutschlandvorweisen kann, darf einwandern.
  2. Gut integrierten, aber abgelehnten Asylbewerber*innen wird ein Bleiberecht ermöglicht und sie dürfen Arbeitsvisa beantragen (Spurwechsel).
  3. Jugendliche und junge Erwachsene bis 27 Jahre dürfen auch ohne Job einwandern und müssen innerhalb von einem halben Jahr eine Ausbildung/Studium beginnen oder Arbeit finden. Dafür erhalten sie ein befristetes Aufenthaltsrecht.
  4. Einwanderungs- und Arbeitsberatung im Ausland
    Die Botschaften Deutschlands sollten erster Anlaufpunkt für alle sein, die in Deutschland arbeiten wollen. Dazu sind entweder die Botschaften mit geeigneten Abteilungen zu verstärken oder eigene Beratungsstrukturen zu schaffen, die Interessierte über ihre Möglichkeiten der Einwanderung nach Deutschland informieren. Hierbei sind die Möglichkeiten der Digitalisierung und Onlineberatung intensiv zu nutzen und die Sozialpartner und Kammern zu beteiligen, um eine fachlich fundierte und passgenaue Beratung der Einwanderungswilligen zu ermöglichen.
  5. Ausländische Schul-, Universitäts- und Ausbildungsabschlüsse werden schneller anerkannt. Hierbei ist eine enge Abstimmung mit den Sozialpartnern und Kammern zu suchen.
  6. Bestehende Gesetze werden im Einwanderungsgesetz zusammengefasst, um ein einheitliches Einwanderungsrecht zu schaffen.

 

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Beschluss des Bundesparteitages 2019: Überwiesen an SPD-Parteivorstand 
Überweisungs-PDF: