Die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion und die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass
- MaklerInnengebühren bundesweit in einer einheitlichen Gebührenordnung geregelt werden,
- MaklerInnengebühren 3 Prozent des Verkaufswertes einer Immobilie nicht übersteigen dürfen und
- bei Immobilienverkäufen unter Hinzuziehung von MaklerInnen zukünftig das BestellerInnenprinzip gilt.
Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
PDF:
Beschluss:
Annahme
Text des Beschlusses:
Die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion und die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass
- MaklerInnengebühren bundesweit in einer einheitlichen Gebührenordnung geregelt werden,
- MaklerInnengebühren 3 Prozent des Verkaufswertes einer Immobilie nicht übersteigen dürfen und
- bei Immobilienverkäufen unter Hinzuziehung von MaklerInnen zukünftig das BestellerInnenprinzip gilt.
Beschluss-PDF: