Antrag 90/I/2019 Bundesweite Vereinheitlichung der Gebührenordnung für MaklerInnen und Einführung des BestellerInnenprinzips bei Immobilienkäufen

Status:
Annahme

Die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion und die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass

  1. MaklerInnengebühren bundesweit in einer einheitlichen Gebührenordnung geregelt werden,
  2. MaklerInnengebühren 3 Prozent des Verkaufswertes einer Immobilie nicht übersteigen dürfen und
  3. bei Immobilienverkäufen unter Hinzuziehung von MaklerInnen zukünftig das BestellerInnenprinzip gilt.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion und die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass

  1. MaklerInnengebühren bundesweit in einer einheitlichen Gebührenordnung geregelt werden,
  2. MaklerInnengebühren 3 Prozent des Verkaufswertes einer Immobilie nicht übersteigen dürfen und
  3. bei Immobilienverkäufen unter Hinzuziehung von MaklerInnen zukünftig das BestellerInnenprinzip gilt.

 

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Beschluss des Bundesparteitages 2019: Überwiesen an SPD-Bundestagsfraktion 
Überweisungs-PDF: