Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung und die Bundestagsfraktion werden aufgefordert, ihre Anstrengungen für eine Novellierung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes zu verstärken und entschlossen weiterzuführen.
Die Novelle soll gewährleisten, dass die Arbeitsgrundlagen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) selbst Verfassungsrang erhalten und nicht vom Gesetzgeber mit einfacher Mehrheit außer Kraft gesetzt werden können. Um das Bundesverfassungsgericht, das ja die Aufgabe hat, die im Grundgesetz verankerten zentralen Staatsprinzipien und rechtlichen Gewährleistungen zu schützen, selbst vor der Gefahr zu schützen, durch einfache Gesetzgebungsmehrheit oder die Blockade von für seine Arbeitsfähigkeit zentralen Prozessen, etwa der Richter*innen-Wahl die Fähigkeit zu Erfüllung dieser Aufgabe zu verlieren, ist insbesondere Folgendes im Grundgesetz zu verankern:
- Bestimmungen zur Arbeitsweise des BVerfG,
- zu dem Wahlverfahren der Richter*innen des BVerfG,
- die Einteilung in Senate
- und Grundlagen der Geschäftsverteilung.
+ Überweisung Landesgruppe
Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung und die Bundestagsfraktion werden aufgefordert, ihre Anstrengungen für eine Novellierung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes zu verstärken und entschlossen weiterzuführen.
Die Novelle soll gewährleisten, dass die Arbeitsgrundlagen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) selbst Verfassungsrang erhalten und nicht vom Gesetzgeber mit einfacher Mehrheit außer Kraft gesetzt werden können. Um das Bundesverfassungsgericht, das ja die Aufgabe hat, die im Grundgesetz verankerten zentralen Staatsprinzipien und rechtlichen Gewährleistungen zu schützen, selbst vor der Gefahr zu schützen, durch einfache Gesetzgebungsmehrheit oder die Blockade von für seine Arbeitsfähigkeit zentralen Prozessen, etwa der Richter*innen-Wahl die Fähigkeit zu Erfüllung dieser Aufgabe zu verlieren, ist insbesondere Folgendes im Grundgesetz zu verankern:
- Bestimmungen zur Arbeitsweise des BVerfG,
- zu dem Wahlverfahren der Richter*innen des BVerfG,
- die Einteilung in Senate
- und Grundlagen der Geschäftsverteilung.