Antrag 49/II/2024 Bildung für alle, nicht für wenige! Ein Wandel für inklusive Schulen

Status:
Nicht abgestimmt

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats, des Bundestags und der Bundesregierung, sich für  eine vollständige Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention einzusetzen. Sie sind aufgefordert sich für folgende Punkte einzusetzen:

 

  • Inklusion ist an allen Schulformen gleichwertig umzusetzen.
  • Um den Anspruch jedes Kindes auf Regelbeschulung zu realisieren, fordern wir den Ausbau der inklusiven Schwerpunktschulen. Sie ermöglichen eine ideale Mischung zwischen besonderer Förderung und inklusiver Beschulung.
  • Alle Förderzentren sollen schnellstmöglich zu inklusiven Schwerpunktschulen weiterentwickelt werden. Des Weiteren sollen alle Förderschwerpunkte in allen regionalen Bereichen gleichmäßig vertreten sein.
  • Die Kultusminister*Innen sollen verpflichtet werden, das inklusive Bildungsprogramm weiterzuentwickeln und für die Umsetzung Sorge zu tragen.
  • Die Struktur des Schulsystems soll so umgestaltet werden, dass sie verschiedene Bildungswege unter einem Dach vereint, ohne dabei Schüler*innen aufgrund ihrer Fähigkeiten oder Bedürfnisse zu segregieren. Ziel ist es, eine flexible Lernumgebung zu schaffen, die allen Kindern gerecht wird.
  • Intensivierung der frühkindlichen Bildung und Erziehung mit einem Fokus auf Inklusion, um allen Kindern, unabhängig von ihren individuellen Entwicklungsbedingungen, einen gleichberechtigten Start in die Bildungslaufbahn zu ermöglichen.
  • Für die Umsetzung der Inklusion an Regelschulen fordern wir durch den systematischen Ausbau multiprofessioneller Teams (mit Schwerpunkt auf u.a. pädagogische Unterrichtshilfen, Gesundheitsfachkräfte, Sozialpädagog*innen, Psycholog*innen, Erzieher*innen, Betreuer*innen), die Senkung der Klassenfrequenzen an inklusiven Schwerpunktschulen und auch die Stärkung der temporären Kleinklassen.
  • Entwicklung und Implementierung eines Curriculums, das auf alle Schüler*Innen ausgerichtet ist und dadurch auf die Diversität der Lernenden eingehen kann.
  • Eine unabhängige Untersuchung und Evaluierung des aktuellen Bildungssystems, um Schwachstellen und Diskrepanzen zwischen den Idealen der UN-BRK und der tatsächlichen Umsetzung in Deutschland aufzudecken.
  • Einrichtung einer ständigen Kommission, die sich aus Bildungsfachleuten, Vertreter*innen von Menschen mit sonderpädagogischem Förderbedarf und weiteren Fachkräften zusammensetzt. Diese Kommission soll fortlaufend Empfehlungen zur Weiterentwicklung des inklusiven Bildungssystems geben.
  • Es soll zusätzliche finanzielle Mittel bereitstellen, um die Umsetzung inklusiver Bildungsprogramme zu unterstützen. Dafür soll es einen „Pakt der Inklusion” zwischen Bund und Ländern unter Federführung des Erstgenannten geben.
  • Anpassung der Schulgebäude und Einrichtungen, um vollständige Barrierefreiheit und eine lernfördernde Umgebung für alle Schüler*innen zu gewährleisten. Dabei sollte der Denkmalschutz nicht den erforderlichen Baumaßnahmen im Weg stehen oder sie unnötig verteuern.
  • In der Ausbildung von Lehrer*innen und pädagogischem Personal sollen diese in inklusiver Pädagogik gebildet werden, um die Inklusion von Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf zu erleichtern.
  • Erstellung eines detaillierten Aktionsplans, der Zeitrahmen, Zuständigkeiten und notwendige Ressourcen für die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen festlegt.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Deutschen Bundestages und der Bundesregierung sowie des Berliner Abgeordnetenhauses und des Berliner Senats werden aufgefordert, für den inklusiven Ausbau unseres Bildungssystems zu sorgen. Das gemeinsame Leben und Lernen von Menschen mit unterschiedlichen Lern- und Leistungsvoraussetzungen, besonders auch von Menschen mit und ohne Behinderungen, muss die neue Normalität sein – von der Kita über alle Schulstufen bis zur beruflichen Bildung und den Hochschulen. Das Recht von Menschen mit Behinderung auf gleichberechtigten Zugang zum allgemeinen Bildungssystem nach Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) muss endlich umfassend verwirklicht werden. Inklusion ist an allen Schulformen gleichwertig umzusetzen. Die Struktur des Schulsystems soll so umgestaltet werden, dass sie verschiedene Bildungsgänge unter einem Dach vereint, ohne dabei Schüler*innen aufgrund ihrer Fähigkeiten oder Bedürfnisse zu segregieren. Ziel ist es, eine flexible Lernumgebung zu schaffen, die allen Kindern gerecht wird.

 

Die im Koalitionsvertrag für die neue Bundesregierung vereinbarte Zusammenarbeit von Bund und Ländern sowie der Kommunen bei der Formulierung von verbindlichen Bildungszielen muss genutzt werden, um inklusive Bildung voranzubringen. Dazu fordern wir die Einrichtung einer ständigen Arbeitsgruppe unter Beteiligung von Betroffenen, um die Entwicklung eines inklusiven Bildungskonzepts zu unterstützen und dessen Umsetzung auszuwerten. Insbesondere braucht es gemeinsame Kriterien der KMK, um den Fortschritt auf dem Weg zur inklusiven Schule bundesweit messbar und vergleichbar zu machen. Aus diesen sind einheitliche Inklusionsstandards zu entwickeln. Wir brauchen einen „Pakt für Inklusion“ zwischen dem Bund und den Ländern, um die nötigen Ressourcen für die Ausbildung von multiprofessionellen Teams aus Lehrkräften, Sozialpädagog:innen und anderen Fachkräften sowie für den barrierefreien Ausbau aller Schulen zu sichern. Inklusive Schwerpunktschulen und temporäre Kleinklassen sind wichtige Zwischenschritte auf dem Weg zu einem inklusiven Bildungswesen. Von besonderer Bedeutung ist die frühkindliche Bildung in der Kita – hier muss ein deutlicher Schwerpunkt gesetzt werden.

 

In Berlin werden wieder mehr Förderschulen geplant und gebaut; die dafür eingesetzten personellen und sachlichen Ressourcen fehlen für den inklusiven Ausbau der Regelschule. Um diese Abwärtsspirale zu durchbrechen, fordern wir die sofortige Entwicklung eines Aktionsplans, der Zeitrahmen, Zuständigkeiten und notwendige Ressourcen festlegt. In einem ersten Schritt sollen die Förderzentren zu inklusiven Schwerpunktschulen weiterentwickelt werden. Des Weiteren sollen alle Förderschwerpunkte in allen regionalen Bereichen gleichmäßig vertreten sein.  In allen Schulstufen und -formen müssen die Curricula auf die Diversität der Lernenden ausgerichtet sein, deren  Talente und Bedürfnisse berücksichtigen und eine individuelle Förderung für alle sicherstellen. Die Schulgebäude und Einrichtungen sind so anzupassen, dass eine vollständige Barrierefreiheit und eine lernfördernde Umgebung für alle Kinder gewährleistet ist. Dabei sollte der Denkmalschutz nicht den erforderlichen Baumaßnahmen im Weg stehen oder sie unnötig verteuern. In der Ausbildung von Lehrer*innen und pädagogischem Personal sollen diese in inklusiver Pädagogik gebildet werden, im die Inklusion von Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf zu erleichtern.