Antrag 49/II/2024 Bildung für alle, nicht für wenige! Ein Wandel für inklusive Schulen

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats, des Bundestags und der Bundesregierung, sich für  eine vollständige Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention einzusetzen. Sie sind aufgefordert sich für folgende Punkte einzusetzen:

 

  • Inklusion ist an allen Schulformen gleichwertig umzusetzen.
  • Um den Anspruch jedes Kindes auf Regelbeschulung zu realisieren, fordern wir den Ausbau der inklusiven Schwerpunktschulen. Sie ermöglichen eine ideale Mischung zwischen besonderer Förderung und inklusiver Beschulung.
  • Alle Förderzentren sollen schnellstmöglich zu inklusiven Schwerpunktschulen weiterentwickelt werden. Des Weiteren sollen alle Förderschwerpunkte in allen regionalen Bereichen gleichmäßig vertreten sein.
  • Die Kultusminister*Innen sollen verpflichtet werden, das inklusive Bildungsprogramm weiterzuentwickeln und für die Umsetzung Sorge zu tragen.
  • Die Struktur des Schulsystems soll so umgestaltet werden, dass sie verschiedene Bildungswege unter einem Dach vereint, ohne dabei Schüler*innen aufgrund ihrer Fähigkeiten oder Bedürfnisse zu segregieren. Ziel ist es, eine flexible Lernumgebung zu schaffen, die allen Kindern gerecht wird.
  • Intensivierung der frühkindlichen Bildung und Erziehung mit einem Fokus auf Inklusion, um allen Kindern, unabhängig von ihren individuellen Entwicklungsbedingungen, einen gleichberechtigten Start in die Bildungslaufbahn zu ermöglichen.
  • Für die Umsetzung der Inklusion an Regelschulen fordern wir durch den systematischen Ausbau multiprofessioneller Teams (mit Schwerpunkt auf u.a. pädagogische Unterrichtshilfen, Gesundheitsfachkräfte, Sozialpädagog*innen, Psycholog*innen, Erzieher*innen, Betreuer*innen), die Senkung der Klassenfrequenzen an inklusiven Schwerpunktschulen und auch die Stärkung der temporären Kleinklassen.
  • Entwicklung und Implementierung eines Curriculums, das auf alle Schüler*Innen ausgerichtet ist und dadurch auf die Diversität der Lernenden eingehen kann.
  • Eine unabhängige Untersuchung und Evaluierung des aktuellen Bildungssystems, um Schwachstellen und Diskrepanzen zwischen den Idealen der UN-BRK und der tatsächlichen Umsetzung in Deutschland aufzudecken.
  • Einrichtung einer ständigen Kommission, die sich aus Bildungsfachleuten, Vertreter*innen von Menschen mit sonderpädagogischem Förderbedarf und weiteren Fachkräften zusammensetzt. Diese Kommission soll fortlaufend Empfehlungen zur Weiterentwicklung des inklusiven Bildungssystems geben.
  • Es soll zusätzliche finanzielle Mittel bereitstellen, um die Umsetzung inklusiver Bildungsprogramme zu unterstützen. Dafür soll es einen „Pakt der Inklusion” zwischen Bund und Ländern unter Federführung des Erstgenannten geben.
  • Anpassung der Schulgebäude und Einrichtungen, um vollständige Barrierefreiheit und eine lernfördernde Umgebung für alle Schüler*innen zu gewährleisten. Dabei sollte der Denkmalschutz nicht den erforderlichen Baumaßnahmen im Weg stehen oder sie unnötig verteuern.
  • In der Ausbildung von Lehrer*innen und pädagogischem Personal sollen diese in inklusiver Pädagogik gebildet werden, um die Inklusion von Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf zu erleichtern.
  • Erstellung eines detaillierten Aktionsplans, der Zeitrahmen, Zuständigkeiten und notwendige Ressourcen für die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen festlegt.