Antrag 106/II/2021 Bildliche Erfassung von auf Busspuren und Fahrradwegen stehenden Fahrzeugen durch BVG-Busse

Status:
Annahme
  • Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats von Berlin werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, in Zusammenarbeit mit den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) und deren Mitarbeiter*innenvertretung zu prüfen, inwieweit die Anbringung von Front-Kameras in ausgewählten Bussen die bildliche Erfassung von auf Busspuren und Fahrradwegen stehenden Fahrzeugen rechtssicher ermöglicht, um dem „beliebten Sport“ des Falschparkens stärker Einhalt gebieten zu können.
  • Hierbei soll insbesondere geprüft werden, ob im Falle einer Behinderung bzw. eines Verstoßes gegen die Straßenverkehrsordnung aufgrund von Falschparken die Fahrerin oder Fahrer des Linienbusses mittels eines einfachen Knopfdruckes oder eines anderen adäquaten Verfahrens ein Beweisfoto von dem Fahrzeug machen kann. Mittels der Aufzeichnung soll eine Bebußung durch die zuständigen Stellen des Landes Berlin erfolgen.
  • Grundsätzlich sollen keine permanenten Aufzeichnungen von der Fahrt des Busses erfolgen.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:
  • Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats von Berlin werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, in Zusammenarbeit mit den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) und deren Mitarbeiter*innenvertretung zu prüfen, inwieweit die Anbringung von Front-Kameras in ausgewählten Bussen die bildliche Erfassung von auf Busspuren und Fahrradwegen stehenden Fahrzeugen rechtssicher ermöglicht, um dem „beliebten Sport“ des Falschparkens stärker Einhalt gebieten zu können.
  • Hierbei soll insbesondere geprüft werden, ob im Falle einer Behinderung bzw. eines Verstoßes gegen die Straßenverkehrsordnung aufgrund von Falschparken die Fahrerin oder Fahrer des Linienbusses mittels eines einfachen Knopfdruckes oder eines anderen adäquaten Verfahrens ein Beweisfoto von dem Fahrzeug machen kann. Mittels der Aufzeichnung soll eine Bebußung durch die zuständigen Stellen des Landes Berlin erfolgen.
  • Grundsätzlich sollen keine permanenten Aufzeichnungen von der Fahrt des Busses erfolgen.

 

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme des Senats 2022: Die rechtssichere Überwachung von Busspuren und Fahrradwegen durch die BVG ist bereits möglich. Neben der Polizei Berlin und den Ordnungsämtern ist die BVG nach § 23 des Berliner Mobilitätsgesetzes (MobG) zur Überwachung der für den ÖPNV zur Nutzung vorgesehenen Flächen berechtigt. Die Überwachung erfolgt in der Regel durch die BVG-Betriebsaufsicht. Widerrechtlich parkende Fahrzeuge werden durch die BVG umgesetzt und die Fahrzeugführerin oder -führer entsprechend bebußt. Zusätzlich überwachen Polizei und die bezirklichen Ordnungsämter in paralleler Zuständigkeit den ruhenden Verkehr. Alle Beteiligten sind sich ihrer gemeinsamen Verantwortung für eine effektive Überwachung des ruhenden Verkehrs bewusst.
Überweisungs-PDF: