Die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses und des Senats werden aufgefordert, sich bei der Senatsverwaltung für Kultur und Europa sowie der Senatsverwaltung für Finanzen dafür einzusetzen, dass innerhalb der Wahlperiode 2016-2021 ein Bibliotheksgesetz für das Land Berlin erarbeitet wird. In dem Gesetzentwurf
- sind Bibliotheken als Orte der Bildung, der Begegnung und des Austausches zu definieren und zu entwickeln. Dazu sind Standards für Aufgaben und Leistungen festzulegen sowie innovative Nutzungskonzepte für neue Formen der Begegnung und Kooperationen zu ermöglichen bzw. zu optimieren, u.a. Kooperationen mit Volkshochschule, Musikschule, Schulen, Kitas und Akteuren der Gesellschaft,
- ist die Unterhaltung von öffentlichen Bibliotheken als kommunale Pflichtaufgabe zu definieren und damit qua Gesetz eine verbindliche und nachhaltige Regelung der Finanzierung herbeizuführen,
- ist eine fachgerechte und ausreichende Personalausstattung der Bibliotheken festzuschreiben,
- ist die Implementierung neuer Technologien und Programme abzusichern,
- sind Mindeststandards basierend auf dem neuen SIKO-Indikator (Beschluss vom 27.01.2017) zu formulieren, der in Anlehnung an einen empfohlenen Medienbedarf von 2,5 Medieneinheiten je Einwohner einen maximalen Flächenbedarf von 750 qm je 10.000 Einwohnern festlegt,
- ist festzuschreiben, dass die Medienausstattung der öffentlichen Bibliotheken schrittweise an die empfohlene Zielgröße angepasst wird,
- ist eine nutzer*innenfreundliche Mindestwochenöffnungszeit der öffentlichen Bibliotheken festzulegen,
- sind die Parameter der Kostenleistungsrechnung an das aktuelle Bibliotheksleben anzupassen,
- ist die Entgeltfreiheit für die Benutzung der Dienste öffentlicher Bibliotheken bis zur Vollendung des 19. Lebensjahres festzulegen,
- ist die Schaffung einer Stelle zur ressortübergreifenden Planungskoordination mit Fokus auf kultureller Bildung in den Bezirken im Amt für Kultur und Weiterbildung herbeizuführen,
- ist die Entwicklung und Festschreibung von Bibliotheksentwicklungsplänen festzulegen,
- Der Anteil an digitalen Angeboten ist weiter auszubauen.
Die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses und des Senats werden aufgefordert, sich bei der Senatsverwaltung für Kultur und Europa sowie der Senatsverwaltung für Finanzen dafür einzusetzen, dass innerhalb der Wahlperiode 2016-2021 ein Bibliotheksgesetz für das Land Berlin erarbeitet wird. In dem Gesetzentwurf
- sind Bibliotheken als Orte der Bildung, der Begegnung und des Austausches zu definieren und zu entwickeln. Dazu sind Standards für Aufgaben und Leistungen festzulegen sowie innovative Nutzungskonzepte für neue Formen der Begegnung und Kooperationen zu ermöglichen bzw. zu optimieren, u.a. Kooperationen mit Volkshochschule, Musikschule, Schulen, Kitas und Akteuren der Gesellschaft,
- ist die Unterhaltung von öffentlichen Bibliotheken als kommunale Pflichtaufgabe zu definieren und damit qua Gesetz eine verbindliche und nachhaltige Regelung der Finanzierung herbeizuführen,
- ist eine fachgerechte und ausreichende Personalausstattung der Bibliotheken festzuschreiben,
- ist die Implementierung neuer Technologien und Programme abzusichern,
- sind Mindeststandards basierend auf dem neuen SIKO-Indikator (Beschluss vom 27.01.2017) zu formulieren, der in Anlehnung an einen empfohlenen Medienbedarf von 2,5 Medieneinheiten je Einwohner einen maximalen Flächenbedarf von 750 qm je 10.000 Einwohnern festlegt,
- ist festzuschreiben, dass die Medienausstattung der öffentlichen Bibliotheken schrittweise an die empfohlene Zielgröße angepasst wird,
- ist eine nutzer*innenfreundliche Mindestwochenöffnungszeit der öffentlichen Bibliotheken festzulegen,
- sind die Parameter der Kostenleistungsrechnung an das aktuelle Bibliotheksleben anzupassen,
- ist die Entgeltfreiheit für die Benutzung der Dienste öffentlicher Bibliotheken bis zur Vollendung des 19. Lebensjahres festzulegen,
- ist die Schaffung einer Stelle zur ressortübergreifenden Planungskoordination mit Fokus auf kultureller Bildung in den Bezirken im Amt für Kultur und Weiterbildung herbeizuführen,
- ist die Entwicklung und Festschreibung von Bibliotheksentwicklungsplänen festzulegen,
- Der Anteil an digitalen Angeboten ist weiter auszubauen.