Antrag 209/I/2019 Bibliotheksgesetz für das Land Berlin

Status:
Annahme

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses und des Senats werden aufgefordert, sich bei der Senatsverwaltung für Kultur und Europa sowie der Senatsverwaltung für Finanzen dafür einzusetzen, dass innerhalb der Wahlperiode 2016-2021 ein Bibliotheksgesetz für das Land Berlin erarbeitet wird. In dem Gesetzentwurf

  • sind Bibliotheken als Orte der Bildung, der Begegnung und des Austausches zu definieren und zu entwickeln. Dazu sind Standards für Aufgaben und Leistungen festzulegen sowie innovative Nutzungskonzepte für neue Formen der Begegnung und Kooperationen zu ermöglichen bzw. zu optimieren, u.a. Kooperationen mit Volkshochschule, Musikschule, Schulen, Kitas und Akteuren der Gesellschaft,
  • ist die Unterhaltung von öffentlichen Bibliotheken als kommunale Pflichtaufgabe zu definieren und damit qua Gesetz eine verbindliche und nachhaltige Regelung der Finanzierung herbeizuführen,
  • ist eine fachgerechte und ausreichende Personalausstattung der Bibliotheken festzuschreiben,
  • ist die Implementierung neuer Technologien und Programme abzusichern,
  • sind Mindeststandards basierend auf dem neuen SIKO-Indikator (Beschluss vom 27.01.2017) zu formulieren, der in Anlehnung an einen empfohlenen Medienbedarf von 2,5 Medieneinheiten je Einwohner einen maximalen Flächenbedarf von 750 qm je 10.000 Einwohnern festlegt,
  • ist festzuschreiben, dass die Medienausstattung der öffentlichen Bibliotheken schrittweise an die empfohlene Zielgröße angepasst wird,
  • ist eine nutzer*innenfreundliche Mindestwochenöffnungszeit der öffentlichen Bibliotheken festzulegen,
  • sind die Parameter der Kostenleistungsrechnung an das aktuelle Bibliotheksleben anzupassen,
  • ist die Entgeltfreiheit für die Benutzung der Dienste öffentlicher Bibliotheken bis zur Vollendung des 19. Lebensjahres festzulegen,
  • ist die Schaffung einer Stelle zur ressortübergreifenden Planungskoordination mit Fokus auf kultureller Bildung in den Bezirken im Amt für Kultur und Weiterbildung herbeizuführen,
  • ist die Entwicklung und Festschreibung von Bibliotheksentwicklungsplänen festzulegen,
  • Der Anteil an digitalen Angeboten ist weiter auszubauen.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses und des Senats werden aufgefordert, sich bei der Senatsverwaltung für Kultur und Europa sowie der Senatsverwaltung für Finanzen dafür einzusetzen, dass innerhalb der Wahlperiode 2016-2021 ein Bibliotheksgesetz für das Land Berlin erarbeitet wird. In dem Gesetzentwurf

  • sind Bibliotheken als Orte der Bildung, der Begegnung und des Austausches zu definieren und zu entwickeln. Dazu sind Standards für Aufgaben und Leistungen festzulegen sowie innovative Nutzungskonzepte für neue Formen der Begegnung und Kooperationen zu ermöglichen bzw. zu optimieren, u.a. Kooperationen mit Volkshochschule, Musikschule, Schulen, Kitas und Akteuren der Gesellschaft,
  • ist die Unterhaltung von öffentlichen Bibliotheken als kommunale Pflichtaufgabe zu definieren und damit qua Gesetz eine verbindliche und nachhaltige Regelung der Finanzierung herbeizuführen,
  • ist eine fachgerechte und ausreichende Personalausstattung der Bibliotheken festzuschreiben,
  • ist die Implementierung neuer Technologien und Programme abzusichern,
  • sind Mindeststandards basierend auf dem neuen SIKO-Indikator (Beschluss vom 27.01.2017) zu formulieren, der in Anlehnung an einen empfohlenen Medienbedarf von 2,5 Medieneinheiten je Einwohner einen maximalen Flächenbedarf von 750 qm je 10.000 Einwohnern festlegt,
  • ist festzuschreiben, dass die Medienausstattung der öffentlichen Bibliotheken schrittweise an die empfohlene Zielgröße angepasst wird,
  • ist eine nutzer*innenfreundliche Mindestwochenöffnungszeit der öffentlichen Bibliotheken festzulegen,
  • sind die Parameter der Kostenleistungsrechnung an das aktuelle Bibliotheksleben anzupassen,
  • ist die Entgeltfreiheit für die Benutzung der Dienste öffentlicher Bibliotheken bis zur Vollendung des 19. Lebensjahres festzulegen,
  • ist die Schaffung einer Stelle zur ressortübergreifenden Planungskoordination mit Fokus auf kultureller Bildung in den Bezirken im Amt für Kultur und Weiterbildung herbeizuführen,
  • ist die Entwicklung und Festschreibung von Bibliotheksentwicklungsplänen festzulegen,
  • Der Anteil an digitalen Angeboten ist weiter auszubauen.

 

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme der AH-Fraktion 2020 (AK III):  Zur Weiterentwicklung der Berliner Bibliothekslandschaft hat die SPD-Fraktion in der Regierungskoalition frühzeitig parlamentarische Beratungen aufgenommen und Kriterien für die Erstellung eines Bibliothekskonzepts festgelegt, die denen eines Bibliotheksgesetzes laut Parteitagsbeschluss weitgehend entsprechen. Ziel des Berliner Bibliothekskonzepts ist es, Standards in den Bereichen Personal, Technik, Finanzen und Räume zu erarbeiten, wobei die gewachsenen Strukturen in den Bezirken, aber auch Schnittstellen zu Schul- und Forschungsbibliotheken bzw. kleine Initiativen berücksichtigt werden sollen. Für die Fortführung verlängerter Öffnungszeiten der Amerika-Gedenkbibliothek wurden 250.000 Euro ab 2020 zur Verfügung gestellt. Im Sinne der Beschlussfassung durch das Abgeordnetenhaus (Drs. 18/1106 vom 6.6.2018) hat der Senat einen partizipativen Prozess eingeleitet. Ein externer Dienstleister wurde beauftragt, öffentliche Statuskonferenzen zu koordinieren, die zwischen Juni 2019 und Juni 2020 öffentlich stattfanden. Anschließend wurde ein Rahmenkonzept für die Bibliotheksentwicklungsplanung auf den Internetseiten der Senatskulturverwaltung und auf dem Berliner Stadtportal Berlin.de veröffentlicht. Das Rahmenkonzept wurde Ende August vorgelegt, über das Stadtportal kann es bis 11.10.2020 öffentlich kommentiert werden. Die Ausschussbefassung des Ausschusses für Kulturelle Angelegenheiten fand in den Sitzungen am 3.9.2018 sowie am 14.1.2019 und des Ausschusses für bürgerschaftliches Engagement in der Sitzung vom 21.9.2020 statt. Die parlamentarische Begleitung der Bibliotheksentwicklungsplanung wird bei Klärung offener Fragen zum Rahmenkonzept fortgeführt werden.
Überweisungs-PDF: