Antrag 42/II/2018 Betriebsräte schützen – Mitbestimmung stärken

Betriebsräte sind in unserer sozialen Marktwirtschaft ein wichtiges Element der Arbeitnehmervertretung und der Mitbestimmung. Sie sind eine Errungenschaft der Arbeiterbewegung. Wir wollen diese Institution stärken.

 

Wir wollen härtere Strafen gegen Personen und Unternehmen, die Straftaten gem. § 119 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)begehen. Wir sprechen uns für eine höhere Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren aus. Zudem soll neben den Individualstrafen ebenfalls das Unternehmen, in dessen Namen die Person handelte, mit einer Geldstrafe in Höhe von mindestens 1% des durchschnittlichen Jahresumsatzes der letzten fünf Jahre herangezogen werden.

 

Zudem sollen die Taten, welche in § 119 BetrVG aufgeführt sind, als Offizialdelikt eingestuft werden, sodass Polizei und Staatsanwaltschaft bereits bei Kenntnis, und somit ohne Antrag, aktiv werden muss. Dazu sollen zur Spezialisierung auf die Verfolgung von Verstößen gegen das Betriebsratsverfassungsgesetzes in den einzelnen Bundesländern Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften eingerichtet werden.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

WIEDERVORLAGE 

LPT II/2018: Überwiesen an AfA, FA VII – Wirtschaft und Arbeit

 

Der Fachausschuss Wirtschaft, Arbeit und Technologie empfiehlt die Annahme des Antrages.

Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Betriebsräte sind in unserer sozialen Marktwirtschaft ein wichtiges Element der Arbeitnehmervertretung und der Mitbestimmung. Sie sind eine Errungenschaft der Arbeiterbewegung. Wir wollen diese Institution stärken.

 

Wir wollen härtere Strafen gegen Personen und Unternehmen, die Straftaten gem. § 119 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)begehen. Wir sprechen uns für eine höhere Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren aus. Zudem soll neben den Individualstrafen ebenfalls das Unternehmen, in dessen Namen die Person handelte, mit einer Geldstrafe in Höhe von mindestens 1% des durchschnittlichen Jahresumsatzes der letzten fünf Jahre herangezogen werden.

 

Zudem sollen die Taten, welche in § 119 BetrVG aufgeführt sind, als Offizialdelikt eingestuft werden, sodass Polizei und Staatsanwaltschaft bereits bei Kenntnis, und somit ohne Antrag, aktiv werden muss. Dazu sollen zur Spezialisierung auf die Verfolgung von Verstößen gegen das Betriebsratsverfassungsgesetzes in den einzelnen Bundesländern Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften eingerichtet werden.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Beschluss des Bundesparteitages 2019: Überwiesen an SPD Bundestagsfraktion und SPD Parteivorstand
Überweisungs-PDF: