Betriebsräte sind in unserer sozialen Marktwirtschaft ein wichtiges Element der Arbeitnehmervertretung und der Mitbestimmung. Sie sind eine Errungenschaft der Arbeiterbewegung. Wir wollen diese Institution stärken.
Wir wollen härtere Strafen gegen Personen und Unternehmen, die Straftaten gem. § 119 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)begehen. Wir sprechen uns für eine höhere Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren aus. Zudem soll neben den Individualstrafen ebenfalls das Unternehmen, in dessen Namen die Person handelte, mit einer Geldstrafe in Höhe von mindestens 1% des durchschnittlichen Jahresumsatzes der letzten fünf Jahre herangezogen werden.
Zudem sollen die Taten, welche in § 119 BetrVG aufgeführt sind, als Offizialdelikt eingestuft werden, sodass Polizei und Staatsanwaltschaft bereits bei Kenntnis, und somit ohne Antrag, aktiv werden muss. Dazu sollen zur Spezialisierung auf die Verfolgung von Verstößen gegen das Betriebsratsverfassungsgesetzes in den einzelnen Bundesländern Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften eingerichtet werden.
WIEDERVORLAGE
LPT II/2018: Überwiesen an AfA, FA VII – Wirtschaft und Arbeit
Der Fachausschuss Wirtschaft, Arbeit und Technologie empfiehlt die Annahme des Antrages.
Betriebsräte sind in unserer sozialen Marktwirtschaft ein wichtiges Element der Arbeitnehmervertretung und der Mitbestimmung. Sie sind eine Errungenschaft der Arbeiterbewegung. Wir wollen diese Institution stärken.
Wir wollen härtere Strafen gegen Personen und Unternehmen, die Straftaten gem. § 119 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)begehen. Wir sprechen uns für eine höhere Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren aus. Zudem soll neben den Individualstrafen ebenfalls das Unternehmen, in dessen Namen die Person handelte, mit einer Geldstrafe in Höhe von mindestens 1% des durchschnittlichen Jahresumsatzes der letzten fünf Jahre herangezogen werden.
Zudem sollen die Taten, welche in § 119 BetrVG aufgeführt sind, als Offizialdelikt eingestuft werden, sodass Polizei und Staatsanwaltschaft bereits bei Kenntnis, und somit ohne Antrag, aktiv werden muss. Dazu sollen zur Spezialisierung auf die Verfolgung von Verstößen gegen das Betriebsratsverfassungsgesetzes in den einzelnen Bundesländern Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften eingerichtet werden.