Die SPD-Fraktion des Berliner Abgeordnetenhauses und die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats werden aufgefordert, sich für eine schnelle Verbesserung der Situation von Flüchtlingen und ihrer Kinder mit einer Behinderung einzusetzen.
Dazu sind folgende Maßnahmen einzuleiten:
- Fortsetzung der Förderung für das Berliner Netzwerk für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge oder eine Regelfinanzierung, da es Berlinweit bisher so gut wie keine andere Anlaufstelle gab und mit Auslaufen der Förderung Ende 2014 auch diese Möglichkeit entfallen ist (nur noch ehrenamtliche Arbeit).
- Das Rundschreiben SOZ Nr. 02/2015 über Leistungen der EU-Richtline 2013/33/EU-Mindestnormen für die Aufnahme besonders schutzbedürftiger Flüchtlinge ist mangelhaft und sollte in Abstimmung mit den Fachstellen des Netzwerkes nachgebessert werden
- Die von diesen Fachstellen bisher ausgegebenen Bescheinigungen über eine Behinderung sind nicht verpflichtend. Für Kassenleistungen muss es ein Arzt sein, der Verordnungen vornehmen kann. Das von der Fraktion angestrebte Bremer Modell ist daher auch aus diesem Grunde unerlässlich.
- Es muss ein Berlinweit gültiges Feststellungsverfahren für die Leistungsstellen geben (ist jemand behindert und gehört damit zu den besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen, Grad der Behinderung). Opfer von physischer und psychischer Gewalt müssen gesondert erfasst werden. Hier muss das Versorgungsamt tätig werden.
- Das LaGeSo und das Personal der Erstaufnahmestellen müssen entsprechend informieren und Anlaufstellen benennen (z.B. Fachstelle des Netzwerkes oder Berliner Zentrum für selbstbestimmtes Leben); durch das LaGeSo müssen auch die Sozialämter benachrichtigt werden.
- Für die Sozialdienste der Bezirke muss es eine Handreichung geben.
- Das LaGeSo muss einen Überblick über den Grad der Barrierefreiheit der vorhandenen Flüchtlingsunterkünfte haben. Bei Neubau muss die Barrierefreiheit als Zulassungskriterium gelten (Änderung der Heimstättenverordnung). Die Bauämter der Bezirke müssen Standards für die Unterkünfte festlegen
- Das Vorhalten von Sozialarbeitern muss Pflicht für Träger von Flüchtlingsunterkünften werden (Kenntnis der Gesetze / SGB IX, XII, AsylbLG), damit z.B. das Stellen von Anträgen für die Betroffenen für die Einleitung eines Feststellungsverfahren für das Vorliegen einer Behinderung ohne Zeitverzug eingeleitet werden kann.
Empfehlung der Antragskommission:
Überweisung an Senat + Überweisung an AH-Fraktion (Konsens)