Die SPD-Bundestagsfraktion wird aufgefordert,
einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der vorsieht, dass Frauen nach einer Fehlgeburt einen freiwilligen Anspruch auf Arbeitsfreistellung haben.
Die SPD setzt sich dafür ein, dass
- eine Expert*innenkommission eingerichtet wird, die Vorschläge für die Dauer der Arbeitsfreistellung für die Frau sowie die Dauer des Anspruchs auf Sonderurlaub für den/die Partner*in erarbeitet.
- in den Bundesländern eine Broschüre veröffentlicht wird, in der über Ansprechpartner*innen und Anlaufstellen vor Ort sowie über den Anspruch auf Hebammenbetreuung im Fall einer Fehlgeburt informiert wird und die in Krankenhäusern, bei Gynäkolog*innen und in Beratungsstellen ausgehändigt werden kann.
- das Thema Fehlgeburt (Ursachen, Häufigkeit, Folgen) im Curriculum des Hebammenstudiums konkretisiert und Bestandteil der Fachärzt*innenausbildung von Gynäkolog*innen wird.
- in der Bundesrepublik Deutschland wissenschaftliche Studien zum Thema Fehl- und Totgeburten gefördert werden.
Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt bei Annahme 87/I/2023 (Konsens)
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