Die BT-Fraktion, wird beauftragt, sich für die Schaffung eines niedrigschwelligen Zugangs für Beschwerden von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
- über Nichteinhaltung von Regeln des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz und
- über grobe Verletzung einer ordnungsgemäßen Arbeitsorganisation
in allen Bundesländern einzusetzen.
Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Stellungnahme(n):
Stellungnahme der Landesgruppe
Bei allgemeinen Fragen zum Arbeitsschutz stellt das BMAS ein Bürgertelefon (030 221 911 004) zur Verfügung. Auch beim Mindestlohngesetz hat das BMAS eine Mindestlohn-Hotline eingerichtet, um einen Missbrauch des Mindestlohngesetzes vorzubeugen.
Bei konkreter Nichteinhaltung von Regeln des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz und groben Verletzungen einer ordnungsgemäßen Arbeitsorganisation sind Berufsgenossenschaften