Antrag 146/I/2022 Beschränkung der sogenannten fortdauernden Amtsausstattung für nachwirkende Aufgaben

Status:
Erledigt

Die SPD-Bundestagsfraktion wird aufgefordert, für eine erhebliche Beschränkung der Titel im jährlichen Bundeshaushaltsplan einzutreten, aus denen bisher ehemaligen Bundespräsidenten, Bundeskanzlern und Bundestagspräsidenten eine sogenannte fortdauernde Amtsausstattung für nachwirkende Aufgaben gewährt wird.

 

Dabei ist von folgenden Grundsätzen auszugehen:

 

Mit dem Ausscheiden aus einem Amt gehen die damit verbundenen Aufgaben vollständig auf den Amtsnachfolger über. Sie entfallen für den bisherigen Amtsinhaber und können nicht nachwirken. Ein früherer Amtsinhaber ist frei, aber nicht verpflichtet, neue Aufgaben zu übernehmen. Werden sie ihm durch Dritte angetragen, mögen diese für erforderliche Sach- und Personalkosten aufkommen. Die Freistellung ehemaliger Amtsinhaber von solchen Kosten ist kein geeignetes Mittel, um Zwecke Dritter zu fördern, selbst wenn sie im Einzelfall förderungswürdig sein könnten.

 

Leistungen an ehemalige Amtsinhaber, soweit es sich nicht um die gesetzlich geregelte Versorgung handelt, sind auf zwangsläufig entstehende Kosten zu beschränken. Selbstverständlich sind Schutzmaßnahmen nach Maßgabe sicherheitsbehördlicher Beurteilung. Sonstige zwangsläufig entstehende Ausgaben sind überhaupt nur für eine kurze Übergangszeit denkbar, die bei Bundespräsidenten und -kanzlern schon mit der Dauer einer normalen Wahlperiode großzügig bemessen wäre und als lebenslängliche Leistung überhaupt nicht zu rechtfertigen ist. Für Bundestagspräsidenten dürften sie schon dem Grunde nach kaum vorstellbar sein.

 

Ein etwaiges Vertrauen vorhandener ehemaliger Amtsinhaber auf weitere Gewährung ist nicht geschützt, weil die Leistungen nicht auf besonderer gesetzlicher Grundlage beruhen und das jährliche Haushaltsgesetz lediglich zu Ausgaben ermächtigt, aber keine Ansprüche begründet (§ 3 der Bundeshaushaltsordnung).“

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt durch tätiges Handeln (Konsens)