Antrag 50/II/2022 Beschlusslage umsetzen – Konsequenter Ausbau und gezielte Förderung der Gemeinschaftsschule jetzt!

Status:
Annahme

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses werden aufgefordert, die Beschlusslage der SPD Berlin sowie die Vereinbarungen zum Ausbau und zur Förderung der Gemeinschaftsschulen in den Koalitionsverträgen 2016 und 2021 in dieser Legislatur konsequent umzusetzen.

 

Bei der Konzeptionierung eines „Landesförderprogramms Gemeinschaftsschule“ ist insbesondere der Schwerpunkt auf den Ausbau und Förderung der Schule zu einer inklusiven Gemeinschaftsschule sowie auf die strukturelle Stärkung von Schulfusionen- und -kooperationen von zentraler Bedeutung zu legen. Das Landesförderprogramm Gemeinschaftsschule soll dabei insbesondere die folgende Aspekte enthalten:

 

Schulen und Akteur:innen breiter informieren:

Um die Anzahl der Gemeinschaftsschulen in Berlin auszubauen, werden die Umwandlung zu einer Gemeinschaftsschule und die freiwillige Kooperation und Fusion von Grundschulen und weiterführenden Schulen stärker gefördert. Dazu werden die Schulleitungen, die Kollegien, die Elternvertretungen und die Schüler:innenvertretungen sämtlicher Berliner Schulen und die Bezirksämter über die Vorteile, Vorgehensweisen und Abläufe einer Kooperation und Fusion zweier oder mehrerer Schulen hin zu einer Gemeinschaftsschule informiert und beraten.

 

Zeitliche Entlastung schaffen:

Nach dem Entschluss, zu einer Gemeinschaftsschule heranzuwachsen oder nach dem Entschluss von zwei oder mehreren Schulen zur Kooperation sind für den Prozess des Ausbaus zu einer Gemeinschaftsschule und der Fusion hin zu einer Gemeinschaftsschule auf der Verwaltungs- und Leitungsebene der Schulen zwingend zusätzliche Zeit- und Personalressourcen zu schaffen. Auch zur Konzeption eines gemeinsamen pädagogischen Leitbildes, der Entwicklung eines gemeinsamen Schulprogramms, eines schulinternen Curriculums, des Ganztages und der Rhythmisierung der neuen Gemeinschaftsschule sind für sämtliche Lehrkräfte und pädagogische Mitarbeiter:innen für die Dauer des Heranwachsens zu einer Gemeinschaftsschule oder des Fusionsprozesses zusätzliche zeitliche Ressourcen und Entlastungen zu schaffen.

 

Professionelle Begleitung schaffen:

Schulen, die den Ausbau oder den Fusionsprozess hin zu einer Gemeinschaftsschule gehen wollen, erhalten für den  Schulentwicklungsprozess für mindestens drei Jahre eine professionelle Begleitung, um die Schulen hinsichtlich der Leitungs-, Team-, Unterrichts- und Schulstruktur zu unterstützen und sicherzustellen, dass die gesamte Schulgemeinschaft, einschließlich der Schüler:innen und Eltern, in einem einer demokratischen Schule angemessenen Maße an den Prozessen beteiligt wird.

 

Finanzielle Anreize schaffen:

Schulen, die den Ausbau oder den Prozess der Fusion hin zu einer Gemeinschaftsschule gehen wollen, erhalten zusätzliche Mittel, die eigenverantwortlich für die Dauer des Schulentwicklungsprozesses genutzt werden können. Gelder, die den Schulen bereits im Zuge anderer Programme zustehen (z. B. Bonus-Programm) werden nicht gekürzt. 

 

Bisher eingereichte Schul-Bewerbungen prüfen und stärker unterstützen:

Zur Pilotphase der Gemeinschaftsschule 2008/2009 bewarben sich 64 Schulen, von denen aber eine kleinere Anzahl als Gemeinschaftsschulen starten konnten. Diejenigen Schulen, die sich beworben haben, aber bisher noch keine Gemeinschaftsschule geworden sind, sollen stärker beraten und unterstützt werden, damit die anstehende Bewerbung zeitnah angenommen und die Schulentwicklung hin zur Gemeinschaftsschule erfolgreich umgesetzt werden kann.

Die Berliner Gemeinschaftsschule ist als eigenständige Schulart auch mit einem eigenen Schulbuchstaben (M) neben den Integrierten Sekundarschulen (K), Gymnasien (Y), Grundschulen (G) und Förderschulen (S) als allgemeinbildende Schule auszuweisen.

Stärkung der Schulen als kiezoffene Schulen im Zuge des Modellvorhabens “Zukunftskieze“

Die Erfahrungen rund um die Gemeinschaftsschule am Campus Rütli haben gezeigt, dass Schulen keine in sich geschlossen Gebäude sind, sondern im Zuge des lebenslangen Lernens und der Kiezentwicklung als zentraler Bestandteil innerhalb einer Bildungslandschaft im Kiez zu sehen sind. Daher werden die Gemeinschaftsschulen personell und inhaltlich darin unterstützt, sich sozialräumlich zu öffnen und zu vernetzen.

 

Prozesssteuernde Rolle der SenBJF ernstnehmen

In den Bezirken gibt es eine unterschiedlich starke Bereitschaft, Gemeinschaftsschulen aufzubauen. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie muss in ihrer prozesssteuernden Rolle ernst genommen und gestärkt werden, damit neue Gemeinschaftsschulen sinnvoll in Berlin verteilt entstehen und in ihrer Entwicklung unterstützt werden.·        

 

Genehmigungsverfahren Vereinfachen, Rolle des Landes stärken

Das Schulgesetz ist so anzupassen, dass die Bezirke Anträge zur Umwandlung künftig nur ablehnen dürfen, wenn sich daraus eine Beeinträchtigung der Schulplatzversorgung ergibt. Gleichzeitig soll die Stellung der Schulkonferenzen und des Landes im Genehmigungsverfahren gestärkt werden.

 

Die wissenschaftliche Längsschnittstudie und Begleitung der Gemeinschaftsschulen gilt es zu verknüpfen 

Die im Koalitionsvertrag festgelegte Längsschnittstudie soll mit einer engen Prozessbegleitung der Gemeinschaftsschulen verknüpft werden, um so Gelingensbedingungen und Entwicklungsbedarfe zu ermitteln, transparent zu machen und im Austausch den Prozess der inhaltlichen und strukturellen Weiterentwicklung der Gemeinschaftsschulen hinsichtlich der Leitung, des Kollegiums, des schulinternen Curriculums, des Schulprogramms, des Ganztags, der Rhythmisierung sowie der Standortfrage in den Blick zu nehmen. 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Stellungnahme(n):
Stellungnahme Senat 2024:

Zu diesem Antrag kann keine Stellungnahme seitens des Senats abgegeben werden, da dieser keinem SPD-geführten Ressort zuzuordnen ist.

Stellungnahme AH-Fraktion 2024:

In den Koalitionsverhandlungen zwischen SPD und CDU hat sich das Anliegen einer strukturellen Stärkung von Gemeinschaftsschulen trotz hoher Priorität als schwierig erwiesen. Zwar konnte eine Vereinbarung darüber getroffen werden, WAT in den Klassen 9 und 10 als Pflichtfach einzuführen, eine umfassende Aufwertung der Gemeinschaftsschulen ist durch die CDU geführte Senatsverwaltung auch auf Basis des Koalitionsvertrages allerdings nicht zu erwarten. Der SPD-Fraktion ist diese Aufwertung allerdings ein wichtiges Anliegen, welches kritisch und konstruktiv begleitet wird. Im Sinne der Gleichwertigkeit der Schulformen wird in der laufenden Schulgesetznovelle auf Initiative der SPD-Fraktion die Verbundoberstufe gesetzlich verstetigt.
Überweisungs-PDF: