Der Landesparteitag bittet die antragsberechtigten Gliederungen, dass Anträge, die auf dem Landesparteitag nicht die erforderliche Mehrheit erhalten haben, erst nach Vorliegen einer neuen Sachlage erneut eingebracht werden.
Der Landesvorstand wird gebeten, diesen Beschluss den Vorständen der antragsberechtigten Gliederungen gesondert zur Kenntnis zu geben.
Empfehlung der Antragskommission:
Ablehnung (Konsens)
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