Berlins öffentliche Parkanlagen sind schon längst nicht mehr bloße Orte der kontemplativen Erholung. Die gelebte Praxis beweist, dass sie beliebte Freiräume u.a. für Kultur sowie Freizeitsport sind. Diese besondere Mischung macht die Berliner Parks zu wichtigen und erhaltenswerten niedrigschwellig kulturellen Begegnungsräumen für alle Berliner:innen und mitunter zu international bekannten Aushängeschildern für die Berliner Weltoffenheit.
Der gelebten Praxis zu wider steht das Gesetz zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, da es in seiner derzeitigen Fassung auch eine unkommerzielle, kulturelle Nutzung von Parkanlagen erschwert und mitunter gänzlich unmöglich macht.
Wir fordern daher die sozialdemokratischen Mitgliedern des Berliner Abgeordnetenhauses und des Senats auf, das Gesetz zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen dahingehend zu ändern, dass:
- in öffentlichen Parkanlagen neben Ruhebereichen auch Bereiche zur Nutzung für Kultur und Sport ausgewiesen werden können,
- die Formulierung „unzumutbare Störung anderer Anlagenbesucher“ praxisnah und zu Gunsten von Nutzungsvielfalt in verschiedenen Parkbereichen konkretisiert wird sowie
- der Begriff der Erholung zeitgemäßer gefasst wird und auch Nutzungsbedürfnissen junger und sozial benachteiligter Bevölkerungsschichten entspricht.
Berlins öffentliche Parkanlagen sind schon längst nicht mehr bloße Orte der kontemplativen Erholung. Die gelebte Praxis beweist, dass sie beliebte Freiräume u.a. für Kultur sowie Freizeitsport sind. Diese besondere Mischung macht die Berliner Parks zu wichtigen und erhaltenswerten niedrigschwellig kulturellen Begegnungsräumen für alle Berliner:innen und mitunter zu international bekannten Aushängeschildern für die Berliner Weltoffenheit.
Der gelebten Praxis zu wider steht das Gesetz zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, da es in seiner derzeitigen Fassung auch eine unkommerzielle, kulturelle Nutzung von Parkanlagen erschwert und mitunter gänzlich unmöglich macht.
Wir fordern daher die sozialdemokratischen Mitgliedern des Berliner Abgeordnetenhauses und des Senats auf, das Gesetz zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen dahingehend zu ändern, dass in öffentlichen Parkanlagen neben Ruhebereichen verstärkt auch Bereiche zur Nutzung für Kultur und andere Freizeitaktivitäten ausgewiesen werden können. Bei der Ausweisung entsprechender Nutzungsflächen soll verstärkt den Interessen der vielfältigen Stadtgesellschaft besser Rechnung getragen werden.
Berlins öffentliche Parkanlagen sind schon längst nicht mehr bloße Orte der kontemplativen Erholung. Die gelebte Praxis beweist, dass sie beliebte Freiräume u.a. für Kultur sowie Freizeitsport sind. Diese besondere Mischung macht die Berliner Parks zu wichtigen und erhaltenswerten niedrigschwellig kulturellen Begegnungsräumen für alle Berliner:innen und mitunter zu international bekannten Aushängeschildern für die Berliner Weltoffenheit.
Der gelebten Praxis zu wider steht das Gesetz zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, da es in seiner derzeitigen Fassung auch eine unkommerzielle, kulturelle Nutzung von Parkanlagen erschwert und mitunter gänzlich unmöglich macht.
Wir fordern daher die sozialdemokratischen Mitgliedern des Berliner Abgeordnetenhauses und des Senats auf, das Gesetz zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen dahingehend zu ändern, dass in öffentlichen Parkanlagen neben Ruhebereichen verstärkt auch Bereiche zur Nutzung für Kultur und andere Freizeitaktivitäten ausgewiesen werden können. Bei der Ausweisung entsprechender Nutzungsflächen soll verstärkt den Interessen der vielfältigen Stadtgesellschaft besser Rechnung getragen werden.