Die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliners Senats und der SPD-Abgeordnetenhausfraktion werden aufgefordert, zügig die Gesetzgebungskompetenz des Landes für das „Recht des Wohnungswesens“ dahingehend zu nutzen, dass Berlin zeitnah über die Möglichkeit einer öffentlichen Mietpreisbindung/ -deckelung verfügt, die Obergrenzen für Bestands-, aber auch für Neumieten festgelegen kann, um somit jenseits der heutigen bundesgesetzlichen Regelungen z.B. zur Mietpreisbremse weitaus umfassender dämpfend auf den schnellen Mietpreisanstieg in der Stadt einzuwirken, als die bisher der Fall ist.
Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt bei Annahme 53/I/2019 (Konsens)
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