Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats von Berlin auf, noch in der laufenden Legislaturperiode auf die Einführung einer landesrechtlichen Mietpreisobergrenze (“Berliner Mietendeckel”) hinzuwirken, um das Mietpreisniveau zu stabilisieren und sicherzustellen, dass alle Berlinerinnen und Berliner in der Lage bleiben, angemessenen und bezahlbaren Wohnraum zu finden.
Eine solche öffentlich-rechtliche Regelung kann auf die nach dem Grundgesetz allein den Ländern zustehende Gesetzgebungskompetenz für das Recht des Wohnungswesens gestützt werden.
Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt bei Annahme 53/I/2019 (Konsens)
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