Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin und die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats werden aufgefordert, bei der Umsetzung der geplanten Jugendberufsagenturen darauf zu achten, dass die verbindlichen Bestimmungen der UN-Behindertenrechtskonvention berücksichtigt werden.
Hierbei ist auch zu prüfen, ob die Zielgruppe der arbeitssuchenden jugendlichen Rehabilitanten und Schwerbehinderten in die Konzeption der Jugendberufsagenturen aufzunehmen ist.
Stellungnahme(n):
Stellungsnahme der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin
Junge Menschen mit Behinderung haben durch die Berufswegekonferenzen in den Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt ein Verfahren zum Übergang Schule/Beruf, das an das Konzept der Jugendberufsagentur angebunden wird. Damit ist gewährleistet, dass Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt Beratungsangebote im Übergang Schule/Beruf auch über die Jugendberufsagentur erhalten.