Die SPD-Mitglieder im Berliner Abgeordnetenhaus und im Berliner Senat werden aufgefordert, die auf Grundlage von § 23a AufenthG eingesetzte Berliner Härtefallkommission dauerhaft finanziell abzusichern und sich für eine entsprechende Regelfinanzierung einzusetzen.
Stellungnahme(n):
Stellungsnahme der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin
Die dauerhafte Finanzierung der Härtefallkommission ist bereits aus dem Einzelplan 05 (Senatsverwaltung für Inneres und Sport) gewährleistet. Nach § 1 der Härtefallkommissionsverordnung (HFKV) vom 3. Januar 2005 ist die Härtefallkommission bei der Senatsverwaltung für Inneres eingerichtet. Nach § 4 HFKV ist dort auch die Geschäftsstelle der HFK angesiedelt. Finanziert wird sie aus den im Kapitel 0500 veranschlagten Mitteln. Im Haushalt 2016/2017 wurde eine zusätzliche Stelle A 10 für die Härtefallkommission eingerichtet.
Stellungnahme SenAIF:
Erledigt durch tätiges Handeln. Mit dem Haushalt 216/2017 stehen den Mitgliedern der Härtefallkommission erstmals 50.000 EUR jährlich zur Verfügung.