Antrag 323/II/2022 Berlin Vermietet Fair, „Mit gutem Beispiel vorangehen“

Status:
Annahme mit Änderungen

Wir fordern die SPD Mitglieder im Berliner Abgeordnetenhaus und die SPD‐Mitglieder im Senat auf, sich dafür einzusetzen, dass alle sechs landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften das Leitbild “Fair mieten‐ fair wohnen” unterzeichnen und in ihrem Unternehmen eine Stelle für eine:n Antidiskriminierungsbeauftragte:n einzurichten. Darüber hinaus sollen die Landeseigenen Konzepte entwickeln, wie diskriminierendem Verhalten in der Nachbarschaft begegnet werden kann. Nachbarschaftskonflikte beruhen nicht selten auf diskriminierendem Verhalten. Hier müssen auch Hausordnungen kritisch evaluiert werden, damit Betroffene von diskriminierendem Verhalten gestärkt werden.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Wir fordern die SPD Mitglieder im Berliner Abgeordnetenhaus und die SPD‐Mitglieder im Senat auf, sich dafür einzusetzen, dass alle sechs landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften das Leitbild “Fair mieten‐ fair wohnen” unterzeichnen und in ihrem Unternehmen eine Stelle für eine:n Antidiskriminierungsbeauftragte:n einzurichten.

Alle landeseigenen Unternehmen sind aufgefordert Umsetzungskonzepte zu entwickeln, wie diskriminierendem Verhalten in der Nachbarschaft begegnet werden kann.

 

Beschluss: Annahme in der Fassung der Antragskommission
Text des Beschlusses:

Wir fordern die SPD Mitglieder im Berliner Abgeordnetenhaus und die SPD‐Mitglieder im Senat auf, sich dafür einzusetzen, dass alle sechs landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften das Leitbild “Fair mieten‐ fair wohnen” unterzeichnen und in ihrem Unternehmen eine Stelle für eine:n Antidiskriminierungsbeauftragte:n einzurichten.

 

Alle landeseigenen Unternehmen sind aufgefordert Umsetzungskonzepte zu entwickeln, wie diskriminierendem Verhalten in der Nachbarschaft begegnet werden kann.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme Senat 2024:

Die Bekämpfung von Diskriminierungen auf dem Berliner Wohnungsmarkt ist ein wichtiges Anliegen. Deshalb stellt ein faires Vergabe- und Vermietungsverfahren von Wohnungen bei den landeseigenen Wohnungsunternehmen (LWU) eine wichtige Basis für die Versorgung breiter Schichten der Bevölkerung mit preisgünstigem Wohnraum, als auch für den Erhalt des sozialen Zusammenhaltes in Berlin dar.

Die landeseigenen Wohnungsunternehmen (LWU) sind verpflichtet ihren Vermietungsprozess und die Wohnungsvergabe entsprechend den gesetzlichen Vorgaben sowie den Bestimmungen des Wohnraumversorgungsgesetzes Berlin (WoVG Bln) und der Kooperationsvereinbarung „Leistbare Mieten, Wohnungsneubau und soziale Wohnraumversorgung“ rechtskonform und diskriminierungsfrei zu organisieren.

Das Verbot von Diskriminierung ist auf Bundesebene im Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz (AGG oder auch Antidiskriminierungsgesetz) geregelt. Das AGG verbietet Diskriminierung beim „Zugang zur Versorgung mit öffentlich verfügbaren Gütern und Dienstleistungen“. Auch der Zugang zu Wohnraum wird dazu gezählt. Bei den LWU ist grundsätzlich der Vermietungs- und Vergabeprozess, der zur Wiedervermietung frei zur Verfügung stehenden Bestandswohnungen AGG-konform und durch umfangreiche interne Wohnungsvergabe- und Compliance-Richtlinien geregelt.

Die LWU haben zur Sicherung der diskriminierungsfreien Vergabe von Wohnraum unterschiedliche Vermietungsabläufe. Bei allen LWU stehen bei diskriminierenden Vorfällen im Rahmen der Wohnungssuche und -vermietung grundsätzlich Melde- bzw. Beschwerdestellen zur Verfügung. Außerdem verfügen alle Gesellschaften über eine Interne Revisionsstelle, die die Einhaltung der gesellschaftsinternen Regelungen und Richtlinien zur Vergabe von Wohnraum regelmäßig überprüft. Die Wohnungsunternehmen haben zur Sicherung der diskriminierungsfreien Vergabe von Wohnungen Compliance-Richtlinien erstellt. Die Einhaltung dieser Richtlinien und Regelungen aller Prozessbereiche – auch des internen Vermietungs- und Vergabeprozesses - wird ebenfalls in vielfältiger Weise überprüft. Von allen LWU wurde ein Compliance-Beauftragter benannt, der Vorstände, Geschäftsführungen und Führungskräfte bei der Einhaltung von Gesetzen, Vorschriften und Richtlinien unterstützt. Dieser Ombudsmann steht sowohl Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als auch externen Hinweisgebern als unabhängiger und erfahrener Ansprechpartner für Hinweise auf mögliche Regelverstöße des Unternehmens bzw. im Unternehmen zur Verfügung. Darüber hinaus kann die LADG-Ombudsstelle oder die Antidiskriminierungsstelle des Bundes kontaktiert werden.

Mit der im Antrag erwähnten Fachstelle "Fair mieten – Fair wohnen" fand 2024 ein erstes Gespräch auf Leitungsebene mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen statt, in dem auch die Möglichkeit einer Unterzeichnung des Leitbildes "Fair mieten – fair wohnen" durch die landeseigenen Wohnungsbauunternehmen erörtert wurde.

Stellungnahme AH-Fraktion 2024:

Die Vermietungspraxis bei den landeseigenen Wohnungsunternehmen ist gesetzlich durch die Bestimmungen im Wohnraumversorgungsgesetz Berlin und der Kooperationsvereinbarung „Leistbare Mieten, Wohnungsneubau und soziale Wohnraumversorgung“ geregelt und dementsprechend diskriminierungsfrei zu organisieren. Die SPD-Fraktion begleitet die Vermietungs- und weiteren Unternehmenstätigkeiten der landeseigenen Wohnungsunternehmen durch Anhörungen im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen sowie durch schriftliche Anfragen kritisch-konstruktiv und schafft somit Transparenz und Kontrolle.
Überweisungs-PDF: