Dezentrale Energie- und Schwammstadtkonzepte nach dem Vorbild lokaler Leuchtturmprojekte fördern
Die SPD Berlin setzt sich dafür ein, das Modell der dezentralen, teil-autarken Energieversorgung in Verbindung mit dem Schwammstadt-Gesamtkonzept massiv auszuweiten. Ziel ist es, Berlin durch den Aufbau energetischer Wabenstrukturen klimafreundlicher, krisenfest und sozial gerecht umzugestalten.
Konkret fordern wir den Senat, die Bundesregierung und die beteiligten Akteure auf:
1. Energetische Wabenstrukturen etablieren: Stadtquartiere sollen konsequent in dezentrale Energiezellen („Waben“) unterteilt werden, die Strom und Wärme vor Ort produzieren, speichern und teilen (z. B. durch Quartiersspeicher, Geothermie und Blockheizkraftwerke).
2. Energy Sharing vorantreiben: Auf Basis der EnWG-Reform treibt die SPD die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung voran, um Energy Sharing rechtlich abzusichern, bürokratische Hürden weiter abzubauen und das Teilen von lokal erzeugtem Strom finanziell attraktiv zu gestalten.
3. Sektorenkopplung im Kiez fördern: Die Verknüpfung von Photovoltaik (Mieterstrom), lokalen Wärmeinseln und E-Mobilitäts-Ladeinfrastruktur muss durch Landesprogramme finanziell abgesichert werden. Hierbei kommt den Berliner Stadtwerken und den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften eine Schlüsselrolle als Treiber zu.
4. Schwammstadt-Integration als Standard: Bei energetischen Sanierungen und Quartiersneuentwicklungen ist das Schwammstadt-Prinzip (Dach- und Fassadenbegrünung, lokale Versickerung, Zisternen) zwingend zu integrieren. Im Sinne des Bevölkerungsschutzes und einer erhöhten Resilienz zielt dies darauf ab, Hitzeinseln zu reduzieren und die Gefahren durch Starkregenereignisse zu minimieren.
5. Krisenvorsorge durch Inselfähigkeit: Dezentrale Strukturen sind technisch so zu konzipieren, dass sie bei überregionalen Netzstörungen eine kritische Grundversorgung im Quartier aufrechterhalten können (Inselfähigkeit).
6. Soziale Staffelung und Bezahlbarkeit: Die Transformation muss die Warmmietenneutralität wahren. Öffentliche Förderungen sind primär dort einzusetzen, wenn dadurch Mieterinnen und Mieter durch günstigere lokale Energiepreise (Mieterstrom-Modelle) direkt finanziell entlastet werden.
