Obwohl sich Deutschlands Wirtschaft erholt hat und seit Jahren stetig wächst, leiden weiterhin viele Menschen unter prekären Beschäftigungsverhältnissen. Befristete Stellen ermöglichen staatlichen wie auch privaten Arbeitgeber*innen zwar ein flexibles und profitables Wirtschaften, führen aber zu erheblichen sozialen Unsicherheiten bei Arbeitnehmer*innen und somit zu einer massiven Verschlechterung ihrer privaten und beruflichen Lebensumstände. Die ständige Angst vor Arbeitslosigkeit und die fehlende Planungssicherheit erschweren nicht nur die Entscheidung, eine Familie zu gründen oder für das Alter vorzusorgen, sie können sich auch direkt negativ auf die Gesundheit der Betroffenen auswirken. Befristete Beschäftigungsverhältnisse führen dazu, dass Arbeitnehmer*innen immer mit einem Bein in der Arbeitslosigkeit stehen, was auch ihre Möglichkeiten für betriebliche Mitbestimmung und ihre Verhandlungsbasis mit Arbeitgeber*innen massiv einschränkt. Befristete Arbeitnehmer*innen werden durch die permanente Angst vor dem beruflichen Abstieg „mundtot“ gemacht und machen dadurch oftmals nicht von ihren Rechten Gebrauch. Dies wirkt sich negativ auf ihre Entlohnung und ihre Weiterbildungsmöglichkeiten aus. In der Praxis sind befristete Arbeitnehmer*innen gegenüber ihren unbefristeten Kolleg*innen häufig benachteiligt. Befristungen führen zu Spaltungen der Belegschaft im Betrieb, da es befristete Kolleg*innen schwerer haben, sich für ihre Belange einzusetzen und beim Betriebsrat (insofern vorhanden) Gehör zu finden.
Soziale Gerechtigkeit und Solidarität sehen anders aus! Befristete Jobs machen ein „gutes Leben“ für viele Menschen und ihre Familien nahezu unmöglich. Gerade weil Befristungen so umfassende negative Auswirkungen auf das Leben von Betroffen haben, muss die SPD handeln.
Die SPD muss gute und sichere Arbeitsbedingungen in den Mittelpunkt ihrer politischen Arbeit stellen und sich auf gesetzlicher Ebene dafür einsetzen, dass nicht die Arbeitnehmer*innen weiterhin die Kosten für einen flexiblen Arbeitsmarkt tragen! Es muss gelten: Gleiche Bedingungen für gleiche Arbeit!
Wir fordern:
1. Die SPD Bundestagsfraktion setzt sich über den Koalitionsvertrages hinaus dafür ein, sachgrundlose Befristungen ersatzlos abzuschaffen.
Die in der Koalition erlassenen neuen Regelungen bezüglich der sachgrundlosen Befristungen sind zu schwach und stellen keine zufriedenstellende Verbesserung für Arbeitnehmer*innen dar. Diese müssen nach wie vor die Kosten der sogenannten „Flexibilisierung“ tragen. Die Regelungen verleiten immer noch zu Missbrauch, zum Beispiel, um die Probezeit von unbefristeten Stellen zu umgehen. Denn in sachgrundlosen Befristungen bestehen weder Mutter- noch Betriebsratsschutz. Zudem stellen befristete Stellen häufig auch den Beginn von Kettenbefristungen dar.
2. Die SPD setzt sich dafür ein, befristete Stellen für Arbeitgeber*innen unattraktiver zu machen und die finanzielle Sicherheit der Arbeitnehmer*innen zu garantieren.
Wir fordern langfristig, ein Anreizsystem für Arbeitgeber*innen zu schaffen, das dazu führt, dass befristete Stellen in unbefristete Stellen umgewandelt werden. Wir fordern hierfür eine zusätzliche Abgabesteuer der Arbeitgeber*innen auf befristete Stellen nach dem Vorbild des „indemnité de précarité“ in Frankreich zu schaffen. Diese darf nicht zu niedrig angesetzt sein, damit sich Arbeitgeber*innen nicht von befristeten Stellen „freikaufen“ können – wir empfehlen eine Abgabesteuer des betrieblichen Bruttolohns von mindestens 50%, wobei diese nicht dazu führen darf, dass die Löhne der unbefristeten Angestellten im Betrieb sinken. Die Einnahmen sollen in einen speziellen Fonds fließen, dessen Geld dazu dient, befristet Beschäftigte im Falle einer Arbeitslosigkeit zusätzlich zum allgemeinen Arbeitslosengeld abzusichern. Hiervon sind auch Stellen abgedeckt, die durch Drittmittelgelder finanziert werden. Die Kosten einer profitablen Flexibilität auf dem Arbeitsmarkt darf nicht von den Schwächsten getragen werden, sondern muss von jenen getragen werden, die davon am meisten profitieren.
3. Die SPD setzt sich dafür ein, die Sachgründe für Befristungen massiv einzuschränken. Zudem soll in Zukunft der Sachgrund im Arbeitsvertrag schriftlich festgehalten werden, um Transparenz zu gewährleisten. Die Sachgründe sollen wie folgt geändert werden:
3.1 Der vorübergehende Arbeitskräftebedarf ist genauer zu definieren und maximale Zeiten vorzugeben. Bei Projektarbeit muss eine Befristung der gesamten Projektlaufzeit entsprechen. Eine Befristung ist dann nur möglich, wenn der betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung nachweisbar nur vorübergehend besteht (§ 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 TzBfG).
3.2 Die Befristung zur Erprobung (§ 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 TzBfG) ist ersatzlos abzuschaffen.
3.3. Die Zweckbindung von Haushaltsmitteln ist abzuschaffen (§ 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 TzBfG).
4. Die SPD setzt sich dafür ein, Regelungen zu schaffen, die befristeten Beschäftigten einen grundsätzlichen Anspruch auf Verlängerung ihres Arbeitsvertrages garantiert, wenn nach Ablauf der Befristung die zu verrichtende Arbeit weiterhin anfällt.
Demnach haben befristete Beschäftigte einen grundsätzlichen Anspruch auf ein Angebot zur Entfristung ihres Arbeitsvertrages, wenn der Arbeitsauftrag in dem sie tätig sind, bzw. ein Arbeitsauftrag, der ihrer bisherigen Tätigkeit ähnlich ist, verlängert wird oder sich ihm anschließt. Dies gilt auch, wenn der Zuwendungsgeber (bei Projektarbeit) wechselt und auch, wenn das Stellenprofil der zu erfüllenden Tätigkeit sich nicht nur gleicht, sondern auch nur ähnlich ist; wobei Arbeitgeber*innen ggf. auch ihnen zumutbare Weiterbildungs- und Qualifikationsmaßnahmen tragen müssen. Unterbrechungszeiten von bis zu drei Monaten sind unschädlich.
5. Alle unter Punkt 1-4 dargestellten Forderungen sollen für alle Betriebe – unabhängig von der Größe – gleichermaßen gelten.
Obwohl sich Deutschlands Wirtschaft erholt hat und seit Jahren stetig wächst, leiden weiterhin viele Menschen unter prekären Beschäftigungsverhältnissen. Befristete Stellen ermöglichen staatlichen wie auch privaten Arbeitgeber*innen zwar ein flexibles und profitables Wirtschaften, führen aber zu erheblichen sozialen Unsicherheiten bei Arbeitnehmer*innen und somit zu einer massiven Verschlechterung ihrer privaten und beruflichen Lebensumstände. Die ständige Angst vor Arbeitslosigkeit und die fehlende Planungssicherheit erschweren nicht nur die Entscheidung, eine Familie zu gründen oder für das Alter vorzusorgen, sie können sich auch direkt negativ auf die Gesundheit der Betroffenen auswirken. Befristete Beschäftigungsverhältnisse führen dazu, dass Arbeitnehmer*innen immer mit einem Bein in der Arbeitslosigkeit stehen, was auch ihre Möglichkeiten für betriebliche Mitbestimmung und ihre Verhandlungsbasis mit Arbeitgeber*innen massiv einschränkt. Befristete Arbeitnehmer*innen werden durch die permanente Angst vor dem beruflichen Abstieg „mundtot“ gemacht und machen dadurch oftmals nicht von ihren Rechten Gebrauch. Dies wirkt sich negativ auf ihre Entlohnung und ihre Weiterbildungsmöglichkeiten aus. In der Praxis sind befristete Arbeitnehmer*innen gegenüber ihren unbefristeten Kolleg*innen häufig benachteiligt. Befristungen führen zu Spaltungen der Belegschaft im Betrieb, da es befristete Kolleg*innen schwerer haben, sich für ihre Belange einzusetzen und beim Betriebsrat (insofern vorhanden) Gehör zu finden.
Soziale Gerechtigkeit und Solidarität sehen anders aus! Befristete Jobs machen ein „gutes Leben“ für viele Menschen und ihre Familien nahezu unmöglich. Gerade weil Befristungen so umfassende negative Auswirkungen auf das Leben von Betroffen haben, muss die SPD handeln.
Die SPD muss gute und sichere Arbeitsbedingungen in den Mittelpunkt ihrer politischen Arbeit stellen und sich auf gesetzlicher Ebene dafür einsetzen, dass nicht die Arbeitnehmer*innen weiterhin die Kosten für einen flexiblen Arbeitsmarkt tragen! Es muss gelten: Gleiche Bedingungen für gleiche Arbeit!
Wir fordern:
1. Die SPD Bundestagsfraktion setzt sich über den Koalitionsvertrages hinaus dafür ein, sachgrundlose Befristungen ersatzlos abzuschaffen.
Die in der Koalition erlassenen neuen Regelungen bezüglich der sachgrundlosen Befristungen sind zu schwach und stellen keine zufriedenstellende Verbesserung für Arbeitnehmer*innen dar. Diese müssen nach wie vor die Kosten der sogenannten „Flexibilisierung“ tragen. Die Regelungen verleiten immer noch zu Missbrauch, zum Beispiel, um die Probezeit von unbefristeten Stellen zu umgehen. Denn in sachgrundlosen Befristungen bestehen weder Mutter- noch Betriebsratsschutz. Zudem stellen befristete Stellen häufig auch den Beginn von Kettenbefristungen dar.
2. Die SPD setzt sich dafür ein, befristete Stellen für Arbeitgeber*innen unattraktiver zu machen und die finanzielle Sicherheit der Arbeitnehmer*innen zu garantieren.
Wir fordern langfristig, ein Anreizsystem für Arbeitgeber*innen zu schaffen, das dazu führt, dass befristete Stellen in unbefristete Stellen umgewandelt werden. Wir fordern hierfür eine zusätzliche Abgabesteuer der Arbeitgeber*innen auf befristete Stellen nach dem Vorbild des „indemnité de précarité“ in Frankreich zu schaffen. Diese darf nicht zu niedrig angesetzt sein, damit sich Arbeitgeber*innen nicht von befristeten Stellen „freikaufen“ können – wir empfehlen eine Abgabesteuer des betrieblichen Bruttolohns von mindestens 50%, wobei diese nicht dazu führen darf, dass die Löhne der unbefristeten Angestellten im Betrieb sinken. Die Einnahmen sollen in einen speziellen Fonds fließen, dessen Geld dazu dient, befristet Beschäftigte im Falle einer Arbeitslosigkeit zusätzlich zum allgemeinen Arbeitslosengeld abzusichern. Hiervon sind auch Stellen abgedeckt, die durch Drittmittelgelder finanziert werden. Die Kosten einer profitablen Flexibilität auf dem Arbeitsmarkt darf nicht von den Schwächsten getragen werden, sondern muss von jenen getragen werden, die davon am meisten profitieren.
3. Die SPD setzt sich dafür ein, die Sachgründe für Befristungen massiv einzuschränken. Zudem soll in Zukunft der Sachgrund im Arbeitsvertrag schriftlich festgehalten werden, um Transparenz zu gewährleisten. Die Sachgründe sollen wie folgt geändert werden:
3.1 Der vorübergehende Arbeitskräftebedarf ist genauer zu definieren und maximale Zeiten vorzugeben. Bei Projektarbeit muss eine Befristung der gesamten Projektlaufzeit entsprechen. Eine Befristung ist dann nur möglich, wenn der betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung nachweisbar nur vorübergehend besteht (§ 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 TzBfG).
3.2 Die Befristung zur Erprobung (§ 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 TzBfG) ist ersatzlos abzuschaffen.
3.3. Die Zweckbindung von Haushaltsmitteln ist abzuschaffen (§ 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 TzBfG).
4. Die SPD setzt sich dafür ein, Regelungen zu schaffen, die befristeten Beschäftigten einen grundsätzlichen Anspruch auf Verlängerung ihres Arbeitsvertrages garantiert, wenn nach Ablauf der Befristung die zu verrichtende Arbeit weiterhin anfällt.
Demnach haben befristete Beschäftigte einen grundsätzlichen Anspruch auf ein Angebot zur Entfristung ihres Arbeitsvertrages, wenn der Arbeitsauftrag in dem sie tätig sind, bzw. ein Arbeitsauftrag, der ihrer bisherigen Tätigkeit ähnlich ist, verlängert wird oder sich ihm anschließt. Dies gilt auch, wenn der Zuwendungsgeber (bei Projektarbeit) wechselt und auch, wenn das Stellenprofil der zu erfüllenden Tätigkeit sich nicht nur gleicht, sondern auch nur ähnlich ist; wobei Arbeitgeber*innen ggf. auch ihnen zumutbare Weiterbildungs- und Qualifikationsmaßnahmen tragen müssen. Unterbrechungszeiten von bis zu drei Monaten sind unschädlich.
5. Alle unter Punkt 1-4 dargestellten Forderungen sollen für alle Betriebe – unabhängig von der Größe – gleichermaßen gelten.