Antrag 20/I/2026 „Ausbildungsjahre sind keine Herrenjahre” war gestern - heute brauchen sie den Mindestlohn!

Es ist wichtig, eine Änderung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) einzuleiten, sodass Auszubildende künftig Anspruch auf eine Vergütung in Anlehnung an den gesetzlichen Mindestlohn haben. Des Weiteren müssen begleitende Unterstützungsprogramme für kleine und mittlere Ausbildungsbetriebe aufgelegt werden.

Ausbildung gilt als zentraler Pfeiler unserer Arbeitsgesellschaft. Sie soll jungen Menschen den Einstieg in ein selbstbestimmtes Berufsleben ermöglichen und zugleich die Fachkräftebasis sichern, auf die die öffentliche Daseinsvorsorge und soziale Infrastruktur angewiesen sind. Entsprechend hoch ist der politische Anspruch, den wir an Ausbildung stellen. Umso größer ist der Widerspruch zwischen diesem Anspruch und der materiellen Realität vieler Auszubildender.

Denn obwohl Auszubildende regelmäßig in Vollzeit arbeiten, Verantwortung tragen und fest in betriebliche Abläufe eingebunden sind, gelten für sie bis heute andere Maßstäbe als für andere Beschäftigte. Während der gesetzliche Mindestlohn den Zweck hat, Arbeiter*innen vor Armut zu schützen, sind Auszubildende von diesem Schutz ausdrücklich ausgenommen. Statt eines klaren Anspruchs bleibt es bei der rechtlich vagen Vorgabe einer „angemessenen Vergütung“ Die Mindestauszubildenenvergütung reicht hier nicht aus, damit Auszubildende ihren Lebensunterhalt ausreichend bestreiten können.

Die Folgen dieser Regelung sind längst sichtbar. Auszubildende sind in betriebliche Abläufe eingebunden und leisten produktive Beiträge. Gleichzeitig ist eine Ausbildung kein reguläres Arbeitsverhältnis, sondern ein Qualifizierungsverhältnis mit gesellschaftlichem Auftrag. Die Ausbildungsvergütung ist daher kein Lohn im klassischen Sinne, sondern eine finanzielle Absicherung während der beruflichen Qualifizierung. Sie muss so ausgestaltet sein, dass eine Ausbildung unabhängig vom Elternhaus möglich ist und keine existenzielle Belastung darstellt. Dass dies aktuell nicht der Fall ist, ist längst sichtbar:

Vor diesem Hintergrund überrascht es nicht, dass Ausbildungsabbrüche zunehmen und viele Ausbildungsplätze unbesetzt bleiben. Besonders problematisch ist dabei das Signal, das der bestehende Rechtsrahmen sendet. Der Ausschluss vom Mindestlohn vermittelt, dass Ausbildungsarbeit weniger wert sei als andere Arbeit. Diese Abwertung wirkt weit über die Ausbildungszeit hinaus. Wer Arbeit so vergütet, organisiert keine Ausbildung, sondern kalkuliert bewusst mit Mangel.

 

Worum es geht, ist nicht Wohlstand, nicht Komfort, nicht politische Großzügigkeit. Es geht um das absolute Minimum. Darum, ob Menschen, die in Vollzeit arbeiten, ihre grundlegenden Lebensbedürfnisse sichern können. Wenn Ausbildung Zukunft sichern soll, dann muss sie auch heute tragfähig sein.

 

    • Das Berufsbildungsgesetz ist dahingehend weiterzuentwickeln, dass die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung schrittweise zu einer armutsfesten Untergrenze ausgebaut wird. Dabei ist die besondere Stellung des Ausbildungsverhältnisses als Qualifizierungsverhältnis zu berücksichtigen. Eine schematische Gleichsetzung mit dem Mindestlohn erfolgt nicht.

     

    • Wir bekräftigen unsere Forderung für die sofortige Umsetzung der Ausbildungsplatzumlage.

     

    • Die Verbesserung der Ausbildungsvergütung ist mit Maßnahmen zur Stärkung der Tarifbindung und zur Sicherung der Ausbildungsqualität zu verknüpfen. Tarifliche Ausbildungsvergütungen bleiben Maßstab guter Ausbildung. Ihre Allgemeinverbindlichkeitserklärung ist zu erleichtern.

     

    • Zusätzliche Geldleistungen für Auszubildende, die in besonderer Art und Weise finanziell benachteiligt sind.