Die SPD-Mitglieder der Bundesregierung sowie der SPD-Bundestagsfaktion werden aufgefordert, für Indexmieten entsprechend § 558 BGB eine Kappungsgrenze von 20 Prozent und in angespannten Wohnungsmärkten eine Kappungsgrenze von 15 Prozent in drei Jahren einzuführen, um Mieter*innen in Zeiten hoher Inflation vor übermäßigen Mietsteigerungen zu schützen.
Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt bei Annahme 302/II/2022 (Konsens)
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