Antrag 301/II/2022 Auch Mieter*innen mit Indexmietverträgen schützen!

Status:
Erledigt

Die SPD-Mitglieder der Bundesregierung sowie der SPD-Bundestagsfaktion werden aufgefordert, für Indexmieten entsprechend § 558 BGB eine Kappungsgrenze von 20 Prozent und in angespannten Wohnungsmärkten eine Kappungsgrenze von 15 Prozent in drei Jahren einzuführen, um Mieter*innen in Zeiten hoher Inflation vor übermäßigen Mietsteigerungen zu schützen.

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt bei Annahme 302/II/2022 (Konsens)