Antrag 164/I/2015 Auch im neuen Prostituiertenschutzgesetz: Keine Stigmatisierung der Sexarbeit!

Status:
Annahme

Die Bundesregierung und die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion mögen sich dafür einsetzen:

Die geplante Novellierung des Prostituiertenschutzgesetzes (ProsSchG) durch die Große Koalition hat es sich zum vorrangigen Ziel gesetzt, das Selbstbestimmungsrecht der Sexarbeiter*innen zu stärken. Einige geplante Änderungen stehen diesem Ziel jedoch entgegen. Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung dazu auf

  • sich gegen eine individuelle Anzeige- bzw. Anmeldepflicht einzusetzen. Der Beruf ist in der öffentlichen Wahrnehmung noch immer mit einem Stigma besetzt, sodass viele Sexarbeiter*innen ihre Tätigkeit nicht öffentlich machen wollen. Melden sie sich nicht an, arbeiten sie jedoch illegal und werden sich bei Problemen, wie beispielsweise Gewalt, nicht an Hilfseinrichtungen wenden.
  • Verpflichtenden regelmäßigen Gesundheitsuntersuchungen zu verhindern, da diese verfassungsrechtlich fragwürdig sind und Sexarbeiter*innen im gesellschaftlichen Durchschnitt keine höheren Infektionsraten bei sexuellen Krankheiten haben.
  • die Einführung einer Kondompflicht abzulehnen. Diese dreht die Verantwortung beim Schutz vor übertragbaren Krankheiten zulasten der Sexarbeiter*innen um, die Verantwortung für geschützten Sex liegt damit ausschließlich bei ihnen.
  • Sich stattdessen für den Ausbau von kommunalen Beratungs- und Betreuungsangeboten einzusetzen, an die sich die Sexarbeiter*innen vertrauensvoll und anonym wenden können.

 

Empfehlung der Antragskommission:
(Konsens)