Antrag 134/II/2019 Attraktivität des öffentlichen Dienstes für junge Menschen steigern

Status:
Annahme

Die Mitglieder der sozialdemokratischen Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus, die sozialdemokratischen Mitglieder im Berliner Senat sind aufgefordert, Maßnahmen zur völligen Gleichstellung der Dual Studierenden im öffentlichen Dienst in Berlin mit Azubis durchzuführen.

 

Insbesondere bei den Behörden des Landes Berlin erhalten Dual Studierende nicht die gleichen Leistungen durch die Arbeitgeber_innen wie Azubis. Einer der Gründe für diesen Missstand ist, dass bislang für Dual Studierende nicht die gesamten Regelungen des Tarifvertrages für Auszubildende der Länder in Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (TVA-L BBiG) gelten. Dadurch sind sie oftmals im Vergleich mit Azubis schlechter gestellt, weil die Behörden mit ihnen keine Ausbildungsverträge abschließen müssen. Diese Situation schadet der Attraktivität des öffentlichen Dienstes für junge Menschen. Wir fordern die sozialdemokratischen Senatsmitglieder auf, sich in ihrer Rolle als Arbeitgebervertreter_innen für die Ausweitung der Geltung aller Regelungen des TVA-L BBiG auf Dual Studierende in Tarifverhandlungen mit der im öffentlichen Dienst zuständigen Gewerkschaft ver.di einzusetzen. Davon unabhängig muss der Senat Maßnahmen zur Aufwertung der Arbeitsverhältnisse von Dual Studierenden im öffentlichen Dienst ergreifen.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Die Mitglieder der sozialdemokratischen Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus, die sozialdemokratischen Mitglieder im Berliner Senat sind aufgefordert, Maßnahmen zur völligen Gleichstellung der Dual Studierenden im öffentlichen Dienst in Berlin mit Azubis durchzuführen.

 

Insbesondere bei den Behörden des Landes Berlin erhalten Dual Studierende nicht die gleichen Leistungen durch die Arbeitgeber_innen wie Azubis. Einer der Gründe für diesen Missstand ist, dass bislang für Dual Studierende nicht die gesamten Regelungen des Tarifvertrages für Auszubildende der Länder in Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (TVA-L BBiG) gelten. Dadurch sind sie oftmals im Vergleich mit Azubis schlechter gestellt, weil die Behörden mit ihnen keine Ausbildungsverträge abschließen müssen. Diese Situation schadet der Attraktivität des öffentlichen Dienstes für junge Menschen. Wir fordern die sozialdemokratischen Senatsmitglieder auf, sich in ihrer Rolle als Arbeitgebervertreter_innen für die Ausweitung der Geltung aller Regelungen des TVA-L BBiG auf Dual Studierende in Tarifverhandlungen mit der im öffentlichen Dienst zuständigen Gewerkschaft ver.di einzusetzen. Davon unabhängig muss der Senat Maßnahmen zur Aufwertung der Arbeitsverhältnisse von Dual Studierenden im öffentlichen Dienst ergreifen.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme der AH-Fraktion 2020 (AK VI):   Die Aufwertung der Attraktivität der Dualen Studiengänge ist der SPD-Fraktion ein wichtiges Anliegen und befindet sich in der Umsetzung. Aufgrund der Tarifautonomie sind die Handlungsoptionen eingeschränkt und von den angesprochenen Tarifpartnern direkt auszuhandeln. In Umsetzung.     Stellungnahme der AH-Fraktion 2020 (AK II): Die von der SkzlWissForsch einberufene Landeskommission Duales Studium Berlin hat im Februar 2020 ihren Abschlussbericht vorgelegt. Der Bericht sieht vor, dass die Vergütung dual Studierender sich an der Mindestausbildungsvergütung nach BBIG orientieren muss und mindestens der gewichteten durchschnittlichen tariflichen Ausbildungsvergütung des entsprechenden Ausbildungsjahres entsprechen soll, die das Bundesinstitut für Berufliche Bildung jährlich ermittelt, es sei denn, es gibt eine tarifliche Regelung, die eine höhere Vergütung vorsieht. Regelungen betreffend Tarifverträge liegen im Verantwortungsbereich von Finanzen/AK6.
Überweisungs-PDF: