Antrag 198/I/2019 Atomare Aufrüstung verhindern, Abrüstung, Entspannung, Frieden und Zusammenarbeit zwischen West und Ost wiederbeleben!

Status:
Annahme

Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung und die Bundestagsfraktion werden aufgefordert, dem drohenden atomaren Wettrüsten nach der Aufkündigung des INF-Abkommens durch die USA und einer weiteren Verschärfung der Spannungen zwischen Russland und dem NATO-Bündnis mit einer kohärenten außen-, sicherheits- und friedenspolitischen Gesamtstrategie zu begegnen.

 

Dazu sollten gehören:

  • eine intensive Pflege und ggf. Wiederbelebung von permanenten Dialogforen mit Russland wie dem NATO-Russland-Rat und der Partnerschaft für den Frieden
  • die Einrichtung eines unabhängigen Verifikationsregimes für eventuelle Verletzungen des INF-Abkommens z. B. unter dem Dach der OSZE
  • Einsatz aller diplomatischen Mittel zur Aufrechterhaltung der Gestaltungsmöglichkeiten des INF-Abkommens in der sechsmonatigen Karenzzeit nach der Kündigung durch die USA und Nutzung dieser Karenzzeit für weitere Abrüstungsinitiativen, welche das Abkommen stützen können (z. B. Vorbereitungsinitiativen für die Verlängerung des START-Abkommens und die Fortschreibung weiterer Abkommen zur Begrenzung der Nuklearrüstung wie den Teststopp-Vertrag, den Non-Proliferationsvertrag und den Vertrag zur Kontrolle nuklearen Materials)
  • Einbeziehung weiterer Partner, die über Nuklearwaffen verfügen, die Gegenstand des INF-Abkommens sind oder die Anschaffung solcher Waffen erwägen (etwa China und Indien), in Verhandlungen für eine Novellierung des INF-Abkommens
  • umfassende Nutzung des KSZE-Vertrags und der OSZE für vertrauensbildende Maßnahmen unter Berücksichtigung bisher abgelehnter oder nicht weiter verfolgter Vorschläge der russischen und der westlichen Seite für eine Erneuerung der europäischen Sicherheitsarchitektur
  • Initiativen zur Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit des KSE-Vertrags zur konventionellen Abrüstung
  • Bekenntnis Deutschlands zum Langfristziel der völligen Abschaffung der Nuklearwaffen gemäß der Prager Rede Obamas von 2009 und damit zur Zielsetzung des Atomwaffenverbotsvertrags der Vereinten Nationen, auch wenn dieser Vertrag nicht kurzfristig von Deutschland unterschrieben und ratifiziert wird
  • Klare Positionierung Deutschlands gegen die Modernisierung von in Deutschland stationierten Atomwaffen und gegen die Neuaufstellung von Raketenabwehrsystemen in Europa
  • Umgestaltung des Sanktionsregimes gegen Russland von einem Strafsystem in ein Anreizsystem, nach dem für ein kooperatives Verhalten der Gegenseite ein Abbau von Sanktionen in Aussicht gestellt wird. Allerdings muss dabei stets deutlich gemacht werden, dass wir die Annexion der Krim als völkerrechtswidrig betrachten und daher eine Rückkehr zum völlig sanktionslosen Zustand vor 2014 nicht möglich ist. Diese Annexion war ja ein wesentlicher Ursprung für die heute existierenden Sanktionen.
  • Nutzung von wirtschaftlichen Verflechtungen wie dem wechselseitigen Interesse an russischen Öl- und Gaslieferungen an Deutschland und andere west- und mitteleuropäische Länder als stabilisierenden Faktor für die Ost-West-Beziehungen insbesondere in Zeiten erhöhter Spannungen, aber gleichzeitig Fortsetzung der Bemühungen um einen Interessenausgleich zwischen Russland und seinen westlichen Nachbarn
  • Initiativen zur Umsetzung der von Russland und der Ukraine noch nicht erfüllten Punkte des Minsker Abkommens zur Lösung des Konflikts in der Ostukraine bzw. für einen Neuansatz zur diplomatischen Lösung dieses Konflikts ggf. unter Einbeziehung von Friedensmissionen der UNO und/oder der OSZE, ggf. unter erneuter Nutzung des Normandie-Format

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung und die Bundestagsfraktion werden aufgefordert, dem drohenden atomaren Wettrüsten nach der Aufkündigung des INF-Abkommens durch die USA und einer weiteren Verschärfung der Spannungen zwischen Russland und dem NATO-Bündnis mit einer kohärenten außen-, sicherheits- und friedenspolitischen Gesamtstrategie zu begegnen.

 

Dazu sollten gehören:

  • eine intensive Pflege und ggf. Wiederbelebung von permanenten Dialogforen mit Russland wie dem NATO-Russland-Rat und der Partnerschaft für den Frieden
  • die Einrichtung eines unabhängigen Verifikationsregimes für eventuelle Verletzungen des INF-Abkommens z. B. unter dem Dach der OSZE
  • Einsatz aller diplomatischen Mittel zur Aufrechterhaltung der Gestaltungsmöglichkeiten des INF-Abkommens in der sechsmonatigen Karenzzeit nach der Kündigung durch die USA und Nutzung dieser Karenzzeit für weitere Abrüstungsinitiativen, welche das Abkommen stützen können (z. B. Vorbereitungsinitiativen für die Verlängerung des START-Abkommens und die Fortschreibung weiterer Abkommen zur Begrenzung der Nuklearrüstung wie den Teststopp-Vertrag, den Non-Proliferationsvertrag und den Vertrag zur Kontrolle nuklearen Materials)
  • Einbeziehung weiterer Partner, die über Nuklearwaffen verfügen, die Gegenstand des INF-Abkommens sind oder die Anschaffung solcher Waffen erwägen (etwa China und Indien), in Verhandlungen für eine Novellierung des INF-Abkommens
  • umfassende Nutzung des KSZE-Vertrags und der OSZE für vertrauensbildende Maßnahmen unter Berücksichtigung bisher abgelehnter oder nicht weiter verfolgter Vorschläge der russischen und der westlichen Seite für eine Erneuerung der europäischen Sicherheitsarchitektur
  • Initiativen zur Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit des KSE-Vertrags zur konventionellen Abrüstung
  • Bekenntnis Deutschlands zum Langfristziel der völligen Abschaffung der Nuklearwaffen gemäß der Prager Rede Obamas von 2009 und damit zur Zielsetzung des Atomwaffenverbotsvertrags der Vereinten Nationen, auch wenn dieser Vertrag nicht kurzfristig von Deutschland unterschrieben und ratifiziert wird
  • Klare Positionierung Deutschlands gegen die Modernisierung von in Deutschland stationierten Atomwaffen und gegen die Neuaufstellung von Raketenabwehrsystemen in Europa
  • Umgestaltung des Sanktionsregimes gegen Russland von einem Strafsystem in ein Anreizsystem, nach dem für ein kooperatives Verhalten der Gegenseite ein Abbau von Sanktionen in Aussicht gestellt wird. Allerdings muss dabei stets deutlich gemacht werden, dass wir die Annexion der Krim als völkerrechtswidrig betrachten und daher eine Rückkehr zum völlig sanktionslosen Zustand vor 2014 nicht möglich ist. Diese Annexion war ja ein wesentlicher Ursprung für die heute existierenden Sanktionen.
  • Nutzung von wirtschaftlichen Verflechtungen wie dem wechselseitigen Interesse an russischen Öl- und Gaslieferungen an Deutschland und andere west- und mitteleuropäische Länder als stabilisierenden Faktor für die Ost-West-Beziehungen insbesondere in Zeiten erhöhter Spannungen, aber gleichzeitig Fortsetzung der Bemühungen um einen Interessenausgleich zwischen Russland und seinen westlichen Nachbarn
  • Initiativen zur Umsetzung der von Russland und der Ukraine noch nicht erfüllten Punkte des Minsker Abkommens zur Lösung des Konflikts in der Ostukraine bzw. für einen Neuansatz zur diplomatischen Lösung dieses Konflikts ggf. unter Einbeziehung von Friedensmissionen der UNO und/oder der OSZE, ggf. unter erneuter Nutzung des Normandie-Format

 

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Beschluss des Bundesparteitages 2019: erledigt 
Überweisungs-PDF: