Die SPD-Bundestagsfraktion und die Landesregierungen mit sozialdemokratischer Beteiligung werden aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass die Ziele der Insolvenzordnung in § 1 InsO so gefasst werden, dass bei Unternehmen auch deren Sanierung und der damit verbundene Erhalt von Arbeitsplätzen als Verfahrensziele im Gesetz verankert werden.
Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
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Stellungnahme(n):
Beschluss des Bundesparteitages 2019: Überwiesen an SPD Bundestagsfraktion
Stellungnahme der AH-Fraktion 2020 (AK VIII):
Antwort: Laut §1 InsO (Insolvenzverordnung): Ziele des Insolvenzverfahrens dient das Insolvenzverfahren dazu, die Gläubiger eines Schuldners gemeinschaftlich zu befriedigen, indem das Vermögen des Schuldners verwertet und der Erlös verteilt oder in einem Insolvenzplan eine abweichende Regelung insbesondere zum Erhalt des Unternehmens getroffen wird. Beratungen zur Verankerung in §1 InsO von Verfahrenszielen bei Unternehmen auch deren Sanierung und den damit verbundenen Erhalt von Arbeitsplätzen hat die SPD-Fraktion noch nicht aufgenommen. (S. Drucksache 18 / 12071).
Überweisungs-PDF: