Antrag 177/II/2019 Arbeitsbedingungen für Pflegefachpersonen in der Kranken- und Altenpflege sowie in der ambulanten Pflege

Status:
Annahme mit Änderungen

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses von Berlin auf, sich dafür einzusetzen, dass in die entsprechenden Tarifverträge Regelungen aufgenommen werden, die die Arbeitsbedingungen für Pflegefachpersonen in der Kranken- und Altenpflege sowie in der ambulanten Pflege verbessern.

 

Diese sollen in Zusammenarbeit mit Arbeitgebern und Gewerkschaften erarbeitet werden. Im Einzelnen handelt es sich dabei vor allem um

 

  • die Förderung der Personalentwicklung, insbesondere regelmäßiger Personalentwicklungsgespräche,
  • die Förderung der Fort- und Weiterbildung, auch der Fort- und Weiterbildung in Teilzeit für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit familiären Verpflichtungen,
  • die deutlich stärkere Beteiligung der Pflegefachpersonen für die Arbeitszeit-und Dienstplangestaltungen und das Aufsetzen von Pilotprojekten, bei denen die Arbeitszeit- und Dienstplangestaltung der jeweils untersten Leitungsebene obliegt,
  • das Übertragen der Zuständigkeiten für Arbeitszeit- und Dienstplangestaltungen an die Pflegefachpersonen in der jeweils untersten Leitungsebene sowie um
  • die Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz.

 

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses von Berlin auf, sich dafür einzusetzen, dass die Arbeitsbedingungen für Pflegefachpersonen in der Kranken- und Altenpflege sowie in der ambulanten Pflege sich verbessern.

 

Diese sollen in Zusammenarbeit mit Arbeitgebern und Gewerkschaften erarbeitet werden. Im Einzelnen handelt es sich dabei vor allem um

  • die Förderung der Personalentwicklung, insbesondere regelmäßiger Personalentwicklungsgespräche,
  • die Förderung der Fort- und Weiterbildung, auch der Fort- und Weiterbildung in Teilzeit für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit familiären Verpflichtungen,
  • die deutlich stärkere Beteiligung der Pflegefachpersonen für die Arbeitszeit-und Dienstplangestaltungen und das Aufsetzen von Pilotprojekten, bei denen die Arbeitszeit- und Dienstplangestaltung der jeweils untersten Leitungsebene obliegt,
  • das Übertragen der Zuständigkeiten für Arbeitszeit- und Dienstplangestaltungen an die Pflegefachpersonen in der jeweils untersten Leitungsebene sowie um
  • die Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz.

 

Beschluss: Annahme mit Änderungen
Text des Beschlusses:

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses von Berlin auf, sich dafür einzusetzen, dass die Arbeitsbedingungen für Pflegefachpersonen in der Kranken- und Altenpflege sowie in der ambulanten Pflege sich verbessern.

 

Diese sollen in Zusammenarbeit mit Arbeitgebern und Gewerkschaften erarbeitet werden. Im Einzelnen handelt es sich dabei vor allem um

  • die Förderung der Personalentwicklung, insbesondere regelmäßiger Personalentwicklungsgespräche,
  • die Förderung der Fort- und Weiterbildung, auch der Fort- und Weiterbildung in Teilzeit für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit familiären Verpflichtungen,
  • die deutlich stärkere Beteiligung der Pflegefachpersonen für die Arbeitszeit-und Dienstplangestaltungen und das Aufsetzen von Pilotprojekten, bei denen die Arbeitszeit- und Dienstplangestaltung der jeweils untersten Leitungsebene obliegt,
  • das Übertragen der Zuständigkeiten für Arbeitszeit- und Dienstplangestaltungen an die Pflegefachpersonen in der jeweils untersten Leitungsebene sowie um
  • die Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz.

 

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme der AH-Fraktion 2022: Die SPD-Fraktion setzt sich dafür ein, dass überall dort, wo das Land Berlin die Arbeitsbedingungen der Angestellten unmittelbar beeinflussen kann, Beschäftigte sicher und tariflich bezahlt werden, und setzt sich zudem für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein. Diese Ziele wurden im Koalitionsvertrag festgehalten (S.26).  Insbesondere stehen die Fraktion und ihre Koalitionspartner zur Verantwortung des Landes Berlins als Träger der öffentlichen Krankenhäuser, welche die Fraktion, wie im Koalitionsvertrag festgehalten, als „Vorreiter bei der Schaffung guter Arbeitsbedingungen“ betrachtet (S.36). Somit ist die Stärkung des professionellen Gesundheits- und Pflegepersonals, welche die Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Bezahlung beinhaltet, von höchster Priorität für die SPD-Fraktion. Dies gilt auch für diejenigen Pflegefachkräfte, die sich in der Ausbildung befinden. So hat die SPD-Fraktion mit den Koalitionspartnern etwa einen Antrag für eine „Bundesratsinitiative für eine angemessene Vergütung von Pflegestudierenden“ (Drucksache 19/0343) eingereicht. 

Stellungnahme des Senats 2022: In Teilen erledigt durch die Pflegereform 2021: Abrechnung von Pflege nur für Einrichtungen, die nach Tarif bezahlen. Größere Entscheidungsfreiheit der Pflegenden bei der Wahl der Pflegehilfsmittel.
Überweisungs-PDF: