Die sozialdemokratischen Mitglieder in Senat und Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, die folgenden Maßnahmen zügig umzusetzen:
- Rückführung der CFM (Charité Facility Management) in die Charité und damit die Einbeziehung der Beschäftigten in den Geltungsbereich des TVöD (Tarifvertrag öffentlicher Dienst) gemäß SPD-Landesparteitagsbeschlüssen, dem SPD – Wahlprogramm und der Koalitionsvereinbarung mit Grünen und Linkspartei
- Eingliederung der Beschäftigten bei den Vivantes Tochterfirmen in den Geltungsbereich des TVöD
- Vollzug des Tarifvertrages Gesundheitsschutz und Mindestbesetzung zwischen Universitätsmedizin und Verdi
Der Landesvorsitzende wird aufgefordert, auf dem nächsten Landesparteitag darzulegen, welche Schritte jetzt eingeleitet werden, um die Vorhaben beschleunigt zum Abschluss zu bringen.
Empfehlung der Antragskommission:
erledigt bei Annahme Ä01 in der Fassung der Antragskommission (Kein Konsens)
Änderungsanträge
Status | Kürzel | Aktion | Seite | Zeile | AntragstellerInnen | Text | |
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Ablehnung | Ä-01 zum Antrag 28/II/2017 | Ändern | 39 | 2 | Charlottenburg-Wilmersdorf | Wir begrüßen die Ankündigung des Senats, die CFM nach Auslaufen des derzeitigen CFM-Vertrages zum 31.12.2018 wieder als hundertprozentige Tochter der Charité zu rekommunalisieren. Der gleichfalls erfolgte Eintritt der Charité in den Kommunalen Arbeitgeberverband Berlin und die von den Tarifpartnern vereinbarte verlässliche Umsetzung des Tarifvertrages Gesundheitsschutz und Mindestbesetzung sind ein weiterer richtiger Schritt hin zu einer vorbildlichen Versorgung der Patienten und guter Arbeit der Angestellten. Wir fordern die Tarifpartner ferner dazu auf, für die Angestellten von CFM- und Vivantes-Töchtern gemäß Koalitionsvertrag Tarifverträge abzuschließen, die beschäftigungssichernd sind und der schrittweisen Angleichung an den TVöD dienen. Die sozialdemokratischen Mitglieder der Aufsichtsräte von Vivantes und Charité werden aufgefordert, auf dem nächsten Landesparteitag darzulegen, welche Schritte zur zügigen Umsetzung eingeleitet wurden. | |
Ablehnung | Ä-02 zum Antrag 28/II/2017 | Ändern | 39 | 1 | Reinickendorf |
Wir begrüßen den Eintritt der Charité in den Kommunalen Arbeitgeberverband Berlin und die Einführung der Entgeltordnung VKA inklusive der P-Tabelle für die Pflege zum 1.1.2018. Ein Schritt in die richtige Richtung. Beschäftigte in Landesunternehmen gehören tarifrechtlich in die Tarifverträge der öffentlichen Hand. Haustarife lehnen wir ab.
Weiterhin erwarten wir von den sozialdemokratischen Mitgliedern im Senat, in den Aufsichtsräten von Charité und Vivantes und in der SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus zügige Fortschritte bei der Umsetzung folgender Maßnahmen durchzusetzen:
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Stellungnahme(n):
Stellungnahme SenFin 2018:
Die CFM wird ab dem 1.1.2019 100%-Tochter der Charité sein. Bislang hat sie zur Hälfte private Eigner. Die erforderlichen rechtlichen und tatsächlichen Schritte sind erfolgt. Die Charité führt gegenüber den Mitgliedern des AR aus, der Zeitplan werde eingehalten. Die Charité selbst ist in 2017 dem KAV (Arbeitgeberverband) beigetreten, dem auch Vivantes angehört
Kollektiv-rechtlich gilt aufgrund eines Konsenspapieres über die Einführung eines betrieblichen Grundlohns 2017 zwischen der Charité CFM Facility Management GmbH und ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) folgendes:
Alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die in einem Arbeitsverhältnis zur Arbeitgeberin stehen, erhalten rückwirkend zum 1. Dezember 2017 einen „betrieblichen Grundlohn“ von 11,00 EUR brutto für jede geleistete Arbeitsstunde. Hierbei handelt es sich um ein Mindestentgelt, das darüber liegende Entgeltansprüche unberührt lässt. Ausgenommen von dieser Vereinbarung sind leitende Angestellte, Auszubildende, Praktikanten und Mitarbeiter, die überwiegend zum Zwecke der Berufsbildung beschäftigt werden (z.B. Werkstudenten). (Um für die Beschäftigten der CFM Rechtssicherheit zu erzielen, haben sich die Parteien verständigt, die Umsetzung in Form einer Gesamtzusage zu realisieren. Die rückwirkende Auszahlung der 11€ erfolgte soweit bekannt im März 2018.
Die Parteien sind sich einig, dass die Verhandlungen über einen Tarifvertrag bei der CFM im Jahr 2019, spätestens jedoch ab dem 1. Juli 2019 wiederaufgenommen werden sollen und verpflichten sich bereits heute, rechtzeitig Tarifverhandlungstermine zu vereinbaren. Weiterhin sind sich die Parteien einig, dass das vorliegende Konsenspapier keinen Tarifvertrag darstellt. ver.di erklärt jedoch, dass vor dem 1. Juli 2019 keine Arbeitskampfmaßnahmen ergriffen werden, um tarifliche Regelungen zu erstreiten, soweit die Arbeitgeberin ihre Verpflichtungen aus Ziffer 1 umsetzt. Die Friedenspflicht gilt nicht für tarifliche Regelungen, die notwendig werden, um unternehmerische Maßnahmen der Arbeitgeberin (z.B. Betriebsänderungen) zu begleiten.
Die Tariflandschaft von Vivantes stellt sich aktuell wie folgt dar: In der Muttergesellschaft Vivantes - Netzwerk für Gesundheit GmbH werden die Beschäftigungsbedingungen der Belegschaft durch zwei Tarifverträge geregelt. Im ärztlichen Bereich ist das der TV-Ärzte Vivantes, der als verbandsgebundener Haustarifvertrag mit dem Marburger Bund verhandelt wird. Für alle anderen Mitarbeiter/innen gilt der TVöD-K. Hier ist Vivantes im verbandsgebundenen KAV-Flächentarifvertrag.
In den Tochtergesellschaften von Vivantes gelten nach wie vor unterschiedliche Rahmenarbeitsbedingungen - keine Tarifverträge. Diese orientieren sich inhaltlich an den jeweiligen Branchentarifen, z.B. TV Nahrung-Genuss-Gaststätten (TV NGG) bei der SVL Speiseversorgung und -logistik GmbH oder TV Gebäudereinigung bei den beiden Reinigungsfirmen VivaClean Nord GmbH und VivaClean Süd GmbH.
In Bereichen für die es keine vergleichbaren Tarifverträge oder Branchentarifverträge gibt, wie z.B. in der Vivantes - Forum für Senioren GmbH, in der Vivantes Therapeutische Dienste GmbH oder der Vivantes Service GmbH orientiert sich die Entlohnung an der marktüblichen Vergütung in den jeweiligen Branchen. Alle diese Regelungen beachten in den an- und ungelernten Tätigkeiten die Vorgaben des Mindestlohns oder liegen darüber. Es ist Ziel des Senats hier zu tarifvertraglichen Regelungen zu kommen.
Seit nunmehr zwei Jahren werden Tarifverhandlungen zwischen der Arbeitgeberseite und ver.di für die Tochtergesellschaft Vivantes Service GmbH (VSG) geführt.
Die VSG ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Vivantes - Netzwerk für Gesundheit GmbH. In ihr sind nichtmedizinische Aufgaben wie Patientenbegleitservice, Sterilisation, Facility Management und Logistik sowie Apotheke verankert, die andere Krankenhausbetriebe an Drittanbieter vergeben.
ver.di fordert in den Tarifverhandlungen die volle Übernahme des TVöD (Mantel; Eingruppierung, etc.) mit einem Stufenplan für die Jahressonderzahlung sowie eine Besitzstandsregelung für Beschäftigte bzw. Tätigkeiten, die nach dem Arbeitgeberangebot bereits im Tabellenentgelt besser als von ver.di gefordert vergütet würden. Zudem fordert ver.di eine deutliche Besserstellung der an- und ungelernten Tätigkeiten, insbesondere im Bereich Sterilisation. Die Arbeitgeberseite hat ein Angebot vorgelegt, das zum Teil deutlich über den von ver.di in anderen Bundesländern abgeschlossenen Tarifverträgen liegt. Das Angebot erscheint der Tarifkommission nicht ausreichend. ver.di hat die Verhandlungen abgebrochen oder unterbrochen und einen Streik ausgerufen. Es ist sicher sinnvoll, nunmehr erneut zu verhandeln oder sich um ein Schlichtungsverfahren zu bemühen!
Die besondere Bedeutung dieser Tarifverhandlungen für Vivantes resultiert auch aus dem normensetzenden Charakter für andere Tochtergesellschaften. Durch die Anwendung des TVöD für Tätigkeiten im weitgehend un- und angelernten Bereich entstünden dauerhaft strukturelle finanzielle Defizite in den Tochtergesellschaften und damit im Konzern. Der Mehraufwand bei Anwendung des TVöD in den einzelnen Tochtergesellschaften des Konzerns liegt bei über 30 Mio EUR p.a..
Ein Ausgleich der zusätzlichen Personalkosten durch das Land Berlin ist nicht möglich. Die Krankenhausfinanzierung erfolgt in Deutschland nach Fallpauschalen nach dem Prinzip der "dualen Finanzierung": Die Betriebskosten der Krankenhäuser, also alle Kosten, die für die Behandlung von Patienten entstehen und damit auch Personalkosten werden ausschließlich von den Krankenkassen finanziert. Die Bundesländer - und damit auch das Land Berlin - sind hingegen ausschließlich für die Finanzierung der Investitionskosten verantwortlich. Zuführungen öffentlicher Mittel für konsumtive Zwecke wären im Übrigen nicht mit dem EU-Beihilferecht vereinbar.
Stellungnahme der AH-Fraktion 2018:
Der Arbeitskreis VIII der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus hat einen Antrag "Perspektivische Angleichung der Bezahlung der CFM-Beschäftigten an den TV-ÖD" beschlossen. Derzeit laufen fraktionsinterne Abstimmung.