Die Mitglieder der SPD-Fraktion im Bundestag und die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung mögen sich dafür einzusetzen, dass, entgegen der bisherigen Vorschläge des Bundesrates und des angekündigten Gesetzesentwurfes, seitens des BGM das Anästhetikum N2O (Lachgas) ausschließlich für medizinische Zwecke, also in der Allgemeinanästhesie, der geburtshilflichen und der zahnmedizinischen Behandlung, sowie zur präklinischen Schmerztherapie zur Verfügung gestellt wird.
Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
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