Die Mitglieder der SPD-Fraktionen im Bundestag werden aufgefordert, dem vom Bundeswirtschaftsministerium vorgelegten Änderungsentwurf zum Energiewirtschaftsgesetz (§142) nicht zuzustimmen, da er der Energiewirtschaft einseitig das Recht einräumen würde, Verbrauchern stundenweise die Lieferung von Elektroenergie zu sperren. Es soll vermieden werden, dass normaler Haushaltstrom und reguläre Haushaltsheizungen abgestellt oder zeitweilig gesperrt werden können.
Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: Landesgruppe (Konsens)
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