Antrag 35/II/2023 Anti-Rassismus als Tragende Säule der Stadtteilzentren!
AntragstellerInnen:
AG Migration und Vielfalt Landesvorstand
Der Landesparteitag möge beschließen:
Die sozialdemokratischen Mitglieder im Abgeordnetenhaus und im Senat werden aufgefordert, in allen Stadtteilzentren, die aus dem Infrastrukturförderprogramm Stadtteilzentren (IFP STZ) gefördert werden, die Arbeit im Bereich Anti-Rassismus als Förderungsvoraussetzung im Infrastrukturprogramm aufzunehmen.
Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Überweisen an:
AH Fraktion, Senat
Beschluss:
Annahme
Text des Beschlusses:
Die sozialdemokratischen Mitglieder im Abgeordnetenhaus und im Senat werden aufgefordert, in allen Stadtteilzentren, die aus dem Infrastrukturförderprogramm Stadtteilzentren (IFP STZ) gefördert werden, die Arbeit im Bereich Anti-Rassismus als Förderungsvoraussetzung im Infrastrukturprogramm aufzunehmen.
Überweisen an:
AH Fraktion, Senat
Stellungnahme(n):
Stellungnahme Senat 2024:
Die federführende Verwaltung für das Infrastrukturförderprogramm Stadtteilzentren ist die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung. In der Kooperationsvereinbarung zur Umsetzung des Infrastrukturförderprogramms Stadtteilzentren ist in der Zielsetzung als übergeordneter Aufgabeninhalt der Stadtteilzentren Teilhabe (Gender Mainstreaming, Inklusion, Integration, interkulturelle Öffnung) angegeben. Besonders die Bereiche Integration und interkulturelle Öffnung sind im Sinne einer anti-rassistischen Arbeit in den Stadtteilzentren.
Stellungnahme AH-Fraktion 2024:
Stellungnahme von AK 8 (Integration) erbeten
This Antrag was published on Montag, 21. August 2023 at 17:51.