Im Schul-, Polizei- und Justizvollzugsdienst attraktiv zum Umland bleiben:
Um konkurrenzfähig zum Land Brandenburg zu bleiben, dass diese Regelungen zum 1. Januar 2019 einführt, werden der Senat und die Abgeordnetenhaus-Fraktion aufgefordert, die folgenden Schritte vorzunehmen:
1. Anhebung des Eingangsamtes des mittleren Polizeivollzugsdienstes und Feuerwehrtechnischen Dienstes sowie des Justizvollzugsdienst von Besoldungsgruppe A 7 auf A 8 zum 1. Januar 2019,
2. Anhebung der Besoldung alle Grundschullehrkräfte ab dem 1. Januar 2019 von A 12 nach A 13 (E12 nach E13).
Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: AH Fraktion (Kein Konsens)
PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme der AH-Fraktion 2020: Die beamtenrechtlichen Änderungen konnten in der Koalition bislang nicht umgesetzt werden.
Stellungnahme der AH-Fraktion 2020 (AK VI):
Die beamtenrechtliche Forderung einer Hebung des Einstiegsamtes des Polizeivollzugsdienstes und feuerwehrtechnischen Dienstes sowie des Justizvollzugsdienstes von der Besoldungsgruppe A7 auf A8 konnte in der Koalition bislang nicht umgesetzt werden. Jedoch sind seit dem DHH 2018/2019 die Beförderungsmöglichkeiten bei der Polizei mittels Umschichtung im Stellenkegel deutlich verbessert wurden. Im Bereich der Feuerwehr sind nur noch sehr wenige A7-Stellen überhaupt vorhanden. Mit dem Vollzugdienst-Zulagenänderungsgesetz vom 05.06.2019 konnten im Bereich der Vollzugsdienste der Polizei und Feuerwehr die Zulagen an das Bundesniveau angepasst werden. Erschwerniszulagen liegen mindestens beim Durchschnitt der Länder, teilweise darüber und wurden zudem mit der linearen Besoldungserhöhung dynamisiert.
In Umsetzung.
Überweisungs-PDF: