Antrag 61/I/2022 Angleichung der Abschlüsse von Sozialpädagog*innen

Status:
Annahme

Die SPD – Fraktion im AGH von Berlin und die sozialdemokratischen Senator*innen des Senats von Berlin werden aufgefordert, in Umsetzung der generellen Anerkennungsregelungen umgehend die gesetzlichen und verordnungsmäßigen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass alle Personen, die das Studium der Sozialarbeit/Sozialpädagogik bzw. Heilpädagogik mit dem Diplom oder Bachelor of Arts bzw. der staatlichen Fachschulprüfung oder die Heilpädagogenzusatzausbildung  oder die Erzieherausbildung in der Bundesrepublik Deutschland oder einem Land der Europäischen Gemeinschaft oder diesen gleichgestellter Länder erfolgreich abgeschlossen haben, auf Antrag die staatliche Anerkennung nach den Vorschriften des Sozialberufe-Anerkennungsgesetzes erhalten, soweit keine Versagungsgründe nach § 5 SozBAG vorliegen.

 

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Beschluss: Beschluss des Parteitags
Text des Beschlusses:

Die SPD – Fraktion im AGH von Berlin und die sozialdemokratischen Senator*innen des Senats von Berlin werden aufgefordert, in Umsetzung der generellen Anerkennungsregelungen umgehend die gesetzlichen und verordnungsmäßigen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass alle Personen, die das Studium der Sozialarbeit/Sozialpädagogik bzw. Heilpädagogik mit dem Diplom oder Bachelor of Arts bzw. der staatlichen Fachschulprüfung oder die Heilpädagogenzusatzausbildung  oder die Erzieherausbildung in der Bundesrepublik Deutschland oder einem Land der Europäischen Gemeinschaft oder diesen gleichgestellter Länder erfolgreich abgeschlossen haben, auf Antrag die staatliche Anerkennung nach den Vorschriften des Sozialberufe-Anerkennungsgesetzes erhalten, soweit keine Versagungsgründe nach § 5 SozBAG vorliegen.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme Senat 2024:

Zu diesem Antrag kann keine Stellungnahme seitens des Senats abgegeben werden, da dieser keinem SPD-geführten Ressort zuzuordnen ist.

Stellungnahme AH-Fraktion 2024:

Das Dritte Gesetz zur Änderung des Sozialberufe-Anerkennungsgesetzes wurde dem Abgeordnetenhaus am 06.12.2022 vom Senat zur Beratung vorgelegt. Nach Verzögerungen durch die Wiederholungswahl wurde das Gesetz am 29.12.2023 im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht. Es sieht die Anpassung der aktuellen Bestimmungen der KMK-Vereinbarungen und Qualifikationsrahmen vor. Das Teilzeitstudium der Erzieher:innen wird konkreter geregelt. Außerdem werden Regelungen zur berufsrechtlichen Anerkennung von Studiengängen und zum Wirkungsdatum der staatlichen Anerkennung ins Gesetz aufgenommen.
Überweisungs-PDF: