Antrag 62/I/2022 Angleichung der Abschlüsse von Sozialpädagog*innen

Status:
Erledigt

Berlin hat einen enormen Mangel an Lehrkräften und Sozialpädagog*innen.  Aufgrund dessen ist es unumgänglich den Wechsel dieser Fachkräfte nach Berlin zu erleichtern. Bisher ist es als Sozialpädagog*in nicht möglich in Berlin automatisch eine staatliche Anerkennung für den in einem anderen Bundesland erworbenen Bachelor-Abschluss zu erhalten. Dies ist jedoch besonders dann wichtig, wenn eine Anstellung im öffentlichen Dienst angestrebt wird. Das Sozialberufe-Anerkennungsgesetz sieht laut Senatsverwaltung eine staatliche Anerkennung nur vor, wenn das Studium der Sozialarbeit oder Sozialpädagogik einschließlich einer Praxisausbildung an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Fachschule im Land Berlin erfolgreich abgeschlossen wurde.

Bisher kann dieses Problem nur durch ein erneutes Einschreiben in eine Berliner Fachschule gelöst werden.

Wir fordern daher:

Eine Gleichstellung der Anerkennungsvoraussetzungen im Vergleich zu anderen Bundesländern auf der Grundlage eines abgeschlossenen Bachelor-Studiengangs im sozialpädagogischen Bereich.

Neben der Erleichterung der Gleichstellung von Abschlüssen muss entsprechendes Informationsmaterial für Sozialpädag*innen erstellt werden, um diese Personen gezielt anwerben zu können und ihnen ein Wechsel des Bundeslandes zu erleichtern.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt bei Annahme 61/I/2022 (Konsens)