Antrag 28/I/2026 Anerkennung statt Abwertung – Ostdeutsche Biografien, Abschlüsse und Lebensleistungen gerecht behandeln

Auch über 35 Jahre nach der Wiedervereinigung sind strukturelle Missstände in Ostdeutschland noch präsent. Nicht nur bei denen, die diese Umbruchsphase hautnah erlebt haben, sondern auch bei deren Nachkommen und den sogenannten Wendekindern.

Bis heute sind viele ostdeutsche Bildungs-, Berufs- und Lebensbiografien von struktureller Abwertung betroffen. Abschlüsse aus der DDR, langjährige Berufserfahrung sowie Erwerbsverläufe, die durch die Transformation nach 1990 geprägt wurden, gelten bis heute häufig als defizitär, erklärungsbedürftig oder minderwertig. Dies ist vor allem durch die fehlende staatliche Anerkennung von ostdeutschen Berufs- und Bildungsabschlüssen vor 1989, aber auch durch gesellschaftliche Abwertung geprägt. So konnten Personen aus Ostdeutschland nach der Wende oft nicht weiter in ihrem Beruf arbeiten bzw. mussten eine erneute (Berufs-)Ausbildung durchführen, um einen anerkannten Abschluss zu erreichen. Diese Abwertung wirkt nicht nur symbolisch, sondern hat konkrete soziale Folgen: geringere Einkommen, schlechtere Eingruppierungen, eingeschränkte berufliche Aufstiegsmöglichkeiten und schlussendlich niedrigere Renten.

Auch wenn ostdeutschen Frauen (Daten für TIN*-Personen liegen nicht vor) eine höhere Wochenarbeitszeit, Erwerbsquote und auch durchschnittliche Rente im Vergleich zu westdeutschen Frauen haben, kann dies nicht auf die Anerkennung von ostdeutschen Bildungsabschlüssen zurückgeführt werden. Die Gründe für diese höheren Erwerbsquote ist bspw. Auf die bessere Kinderbetreuung oder die niedrigeren Einkommen zurückzuführen, welche die Beteiligung von Frauen am Arbeitsmarkt notwendig macht. In der DDR war der große Teil der Frauen erwerbstätig, was sich heutzutage in den höheren Renten der ostdeutschen Frauen zeigt.

Für viele Frauen brachte die Wiedervereinigung einen großen Bruch der Erwerbsbiografie und Arbeitslosigkeit mit sich. Der deutlich kleinere Arbeitsmarkt in Ostdeutschland nach 1989/90 orientierte sich am westdeutschen Familienbild und bot vor allem Arbeitsplätze für Männer an. Bis heute liegt die Erwerbsquote von Frauen in Ostdeutschland unter denen der DDR.

Die massiven Umbrüche der Nachwendezeit – Betriebsschließungen, Massenarbeitslosigkeit, Entwertung ganzer Berufsfelder und erzwungene Neuorientierungen – waren keine individuellen Fehlentscheidungen, sondern das Ergebnis politischer und ökonomischer Transformationsprozesse. Diese Transformationsprozesse wurden maßgeblich durch die Privatisierungs- und Abwicklungspolitik der Treuhandanstalt geprägt, deren Entscheidungen Millionen Beschäftigte betrafen und ganze Industriezweige in Ostdeutschland nachhaltig veränderten. Dennoch werden ostdeutsche Biografien bis heute oft an westdeutschen Normalverläufen gemessen. Wer diesen Maßstab nicht erfüllt, gilt als „unterbrochen“, „nicht anschlussfähig“ oder „unzureichend qualifiziert“.

Diese Perspektive verkennt die tatsächlichen Kompetenzen, Anpassungsleistungen und Erfahrungen vieler Ostdeutscher. Sie ignoriert langjährige Berufspraxis, Verantwortungsübernahme unter schwierigen Bedingungen und die Fähigkeit, sich mehrfach neu zu orientieren. Gleichzeitig reproduziert sie soziale Ungleichheit und trägt zu einem Gefühl dauerhafter Geringschätzung bei.

Tatsächlich sind es genau diese Erfahrungen, die teilweise zu den starken Wahlergebnissen populistischer und rechtsextremer Parteien wie der AfD in Ostdeutschland beigetragen haben.

Gleichwertige Lebensverhältnisse können nicht allein über Infrastruktur oder Wirtschaftsförderung erreicht werden. Sie setzen voraus, dass Lebensleistungen anerkannt, Abschlüsse respektiert und Biografien nicht systematisch entwertet werden. Anerkennung ist dabei nicht nur eine Frage des Arbeitsmarktes, sondern auch der gesellschaftlichen Würde und eines demokratischen Selbstverständnisses.

Eine gerechte Gesellschaft muss deshalb ostdeutsche Bildungs- und Erwerbsbiografien strukturell anerkennen, statt sie weiterhin nachträglich zu korrigieren oder zu relativieren.

Ostdeutsche Bildungs-, Berufs- und Lebensbiografien müssen gleichwertig anerkannt und behandelt werden. Abschlüsse, Berufserfahrung und Transformationsleistungen aus der DDR und der Nachwendezeit dürfen weder formal noch faktisch benachteiligt werden. Anerkennung ist eine Voraussetzung für soziale Gerechtigkeit, gesellschaftlichen Zusammenhalt und Vertrauen in demokratische Institutionen.

 

Wir fordern daher:

 

  • … dass ostdeutsche Bildungs- und Berufsabschlüsse vor 1989 als gleichwertig anerkannt werden und bestehende Anerkennungs- und Bewertungsverfahren vereinfacht, kostenlos, transparenter und bundesweit einheitlich ausgestaltet werden. Abschlüsse aus der DDR dürfen nicht pauschal als minderwertig behandelt oder durch überzogene Nachweispflichten faktisch entwertet werden. Anerkennungs- und Bewertungsverfahren sollen kostenlos zur Verfügung gestellt werden.

 

  • … dass langjährige Berufserfahrung als eigenständige Qualifikation nachwirkend anerkannt wird, insbesondere bei Einstufungen im öffentlichen Dienst, bei tariflichen Eingruppierungen und bei beruflichen Anerkennungsverfahren. Praktische Kompetenz darf nicht systematisch hinter formalen Titeln zurückstehen.

 

  • … dass Anerkennung nicht auf den Arbeitsmarkt begrenzt bleibt, sondern auch gesellschaftlich und institutionell erfolgt. Ostdeutsche Biografien dürfen in Verwaltung, Medien, Bildung und öffentlicher Kommunikation nicht länger als defizitär oder erklärungsbedürftig dargestellt werden.

 

  • … dass ostdeutsche Diskriminierungserfahrungen als reales gesellschaftliches Phänomen anerkannt und systematisch erfasst werden, um strukturelle Benachteiligungen sichtbar zu machen und politisch adressieren zu können. Dazu gehören auch Benachteiligungen aufgrund ostdeutscher Herkunft oder Biografie.

 

  • … dass gebrochene Erwerbsbiografien der Nachwendezeit rentenrechtlich gerechter bewertet werden, insbesondere Zeiten von Arbeitslosigkeit, Qualifizierungsmaßnahmen und erzwungener beruflicher Neuorientierung in den 1990er-Jahren, weil viele Betroffene Nachteile aus Entscheidungen erlitten, die sie nicht beeinflussen konnten.
    Wir fordern daher eine feste monatliche Zuzahlung zur gesetzlichen Rente. Als Vorbild soll die Zuwendung nach § 17a StrRehaG dienen. Dieses Gesetz regelt die Rehabilitierung und Entschädigung von Opfern rechtsstaatswidriger Strafverfolgungsmaßnahmen der ehemaligen DDR. Hierdurch wird Unrecht anerkannt, und bei einer rechtsstaatswidrigen Freiheitsentziehung von mehr als 90 Tagen – z. B. aufgrund einer Verurteilung wegen ungesetzlichen Grenzübertritts – wird eine monatliche Zuzahlung zugestanden. Diese Zuzahlung soll einkommensunabhängig ausgezahlt und entsprechend dem Prozentsatz angepasst werden, um den aktuellen Rentenwert in der gesetzlichen Rentenversicherung zu verändern. Transformationszeiten dürfen nicht dauerhaft zu Altersarmut führen.

 

  • … dass auch die zweite Generation ostdeutsch sozialisierter  in den Blick genommen wird, indem Vorurteile gegenüber ostdeutschen Herkunftsmilieus im Bildungs- und Ausbildungssystem abgebaut und Chancengerechtigkeit gestärkt werden. Die sozialen Folgen der Transformation enden nicht mit einer Generation.

 

  • dass auch die zweite Generation ostdeutscher Familien in den Blick genommen wird, indem Vorurteile gegenüber ostdeutschen Herkunftsbiografien in Schule, Öffentlichkeit und Medien abgebaut, ostdeutsche Biografien als gleichwertig anerkannt und Chancengerechtigkeit statt Stigmatisierung gestärkt werden.

 

  • … dass Tarifbindung und damit gewerkschaftliche Arbeit anerkannt wird als ein wichtiger Teil zur Schließung der Ost-West-Lohnlücke.

 

Heutige Schul- Ausbildungs- und Hochschulabschlüsse unterliegen deutschlandweit denselben Regelungen und Prüfungsordnungen. Während die rechtliche Anerkennung heutiger Abschlüsse also gesichert ist, besteht weiterhin gesellschaftlicher und struktureller Nachholbedarf. Vor allem die teilweise bis heute erhaltenen stereotypen Zuschreibungen und Vorurteile gegenüber ostdeutschen sozialisierten Bildungsbiografien gehören endgültig abgebaut. Denn dass diese negativen Vorurteile sachlich nicht gerecht sind, zeigt sich bereits in der heutigen Zeit. So zählt Sachsen zu den leistungsstärksten Bildungsstandorten.

Die echte Anerkennung ostdeutscher Abschlüsse ist also nicht nur ein formaler Verwaltungsakt, sondern ein zwangsläufiger Schritt hin zur vollständigen Herstellung der Chancengleichheit und gesellschaftlicher Wertschätzung.

Gleichwertigkeit bedeutet mehr als formale Gleichstellung. Sie bedeutet, dass Lebensleistungen anerkannt, Biografien respektiert und strukturelle Benachteiligungen korrigiert werden. Solange ostdeutsche Abschlüsse entwertet, Berufserfahrungen relativiert und Transformationsleistungen unsichtbar gemacht werden, bleibt die Einheit unvollständig. Anerkennung ist kein Rückblick, sondern eine Voraussetzung für soziale Gerechtigkeit, gesellschaftlichen Zusammenhalt und demokratische Zukunft. Für uns heißt Anerkennung, dass die Einheit nicht nur institutionell, sondern gesellschaftlich vollzogen wird.