Wir begrüßen den neuen Staatsvertrag, der nach der Vertrauenskrise rund um die frühere Leitung des RBB Ende letzten Jahres zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg beschlossen wurde und mittlerweile in Kraft getreten ist. Die Regeln für eine stärkere Kontrolle, die neuen Haftungsregeln, gedeckelte Gehälter, verbindliche Compliance-Mechanismen und erweiterte Transparenzregelungen sind wichtige Impulse für die Integrität des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Berlin und Brandenburg.
Wir fordern zudem, dass die SPD-Mitglieder im Senat und die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus prüfen, ob auch die Rechtsaufsicht durch den Berliner Senat ggf. stärker institutionalisiert werden sollte, um der sensiblen Konstellation mit dem bewusst staatsfernen öffentlich-rechtlichen Rundfunk besser gerecht werden zu können. Dabei muss eine effektive Staatsaufsicht insbesondere die Effizienz und Funktionstüchtigkeit der sendereigenen Kontrollgremien.
Wir begrüßen weiterhin die Einbeziehung von sogenannten „festen freien Mitarbeiter_innen“ in die erweiterte Personalvertretung.
Ebenso begrüßen wir die Bemühungen um ausgewogene Regionalität, dabei fordern wir die Ausweitung der regionalen Berichterstattung auch auf Berlin zu erstrecken, mit der Folge, dass die Reform auch in Berlin zu systematischerer und spezifischerer Berichterstattung aus den Bezirken führen wird. Insofern wurde in Brandenburg jetzt ein guter Anfang gemacht.
Wir teilen die in der Präambel des neuen Staatsvertrags festgehaltene Einschätzung, dass insbesondere in den Bereichen der online-basierten Angebote und digitalen Medieninhalte erhebliche Potenziale für Attraktivität und Nutzungsfreundlichkeit zu sehen sind. Wir fordern die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus auf, im Rahmen der gebotenen Zurückhaltung auf den notwendigen Strukturwandel hinzuwirken, um dem veränderten Mediennutzungsverhalten der Bevölkerung effektiv Rechnung zu tragen.
Wir fordern, dass die technische Verbreitung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks angesichts der Spreizung der Nutzungsmöglichkeiten umfassend und ohne Zwischenstrukturen gewährleistet werden sollte. Dabei sollte die Leitvorstellung sein, dass der typische Nutzer/die typische Nutzerin das öffentlich-rechtliche Angebot direkt empfängt und andere Dienste als OTT Service empfängt und nicht umgekehrt. Anders als vor etwa 20 Jahren stellt sich die Empfangbarkeit komplizierter dar. Viele empfangen heute Radio und Fernsehen über Plattformen, die sich der Internetverknüpfung bedienen (z.B. Amazon, Samsung). Mit der Änderung bezüglich der Kabelanschlussverpflichtung bei Vermietern wird hier ein weiterer Schub zu erwarten sein. Im Ergebnis fallen heute ARD und ZDF immer häufiger „in die zweite Reihe“ der technischen Diese Entwicklungen sind überraschend wenig erforscht.
Wir fordern die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus auf, einen Beschlussantrag einzubringen, der gegenüber dem RBB sowie gegenüber dem Berliner Rechnungshof klarstellt, dass eine komplette Einstellung der analogen terrestrischen Übertragung nicht allein aus eng verstandenen Gründen der Wirtschaftlichkeit erfolgen sollte, insofern hierdurch der Auftrag der Grundversorgung gefährdet werden könnte. Angesichts der katastrophalen Verbreitungslage würde der Wegfall dieser Hörfunkleistungen insbesondere im betagten Stammhörer – Segment vermutlich unmittelbare Einbrüche zur Folge haben.
Schließlich fordern wir die SPD-Mitglieder im Senat und die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus auf, eine starke Berliner Positionierung in den anstehenden Verhandlungen über einen Reformstaatsvertrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland im Herbst 2024 zu entwickeln und einzubringen, die unter anderem den in diesem Antrag hervorgehobenen Aspekten Rechnung trägt.
Wir fordern zudem die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus auf darauf hinzuwirken, dass das Abgeordnetenhaus mindestens eine öffentliche Anhörung insbesondere im Licht der Funktion der Grundvorsorge des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, wie sie das Bundesverfassungsgericht beschrieben hat, zu diskutieren.
Siehe Hinweis Jan L. nach Rücksprache:
Dieser Antrag ist komplett unschädlich, da wir das meiste davon umgesetzt haben der in der Pipeline haben. Das heißt eigentlich, auch der Antrag ist schon obsolet oder würde was fordern, was wir ohnehin gerade tun.
Deshalb gern Votum auf Ablehnung/Rücknahme des Antrages.