Antrag 50/I/2024 Alle öffentlichen Lasten des Grundstücks trägt künftig der Eigentümer oder Erbbauberechtigte

Status:
Annahme mit Änderungen

Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung und die SPD Fraktion im Deutschen Bundestag werden aufgefordert, die Betriebskostenverordnung mit den Paragrafen 1 und 2 so zu ändern, dass die Mieter und Mieterinnen mit Wirkung ab 1. Januar 2024 keine laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks, insbesondere keine Grundsteuer, mehr zu zahlen haben.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung und die SPD Fraktion im Deutschen Bundestag werden aufgefordert, die Betriebskostenverordnung mit den Paragrafen 1 und 2 so zu ändern, dass die Mieter und Mieterinnen keine laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks, insbesondere keine Grundsteuer, mehr zu zahlen haben.

Beschluss: Annahme in der Fassung der Antragskommission
Text des Beschlusses:

Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung und die SPD Fraktion im Deutschen Bundestag werden aufgefordert, die Betriebskostenverordnung mit den Paragrafen 1 und 2 so zu ändern, dass die Mieter und Mieterinnen keine laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks, insbesondere keine Grundsteuer, mehr zu zahlen haben.

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: