Wir fordern die Bundesregierung auf, noch bevor die Bundeswehr aus Afghanistan abgezogen ist, die anhängigen und noch neu hinzukommenden Anträge der afghanischen Ortskräfte und ihrer Familien auf Asyl und humanitären Schutz in Deutschland mit hoher Priorität und logistischem Einsatz im Sinne des durch Deutschland politisch formulierten Schutzziels wohlwollend und zügig zu bearbeiten. Bei der Gefährdungsbeurteilung und Einschätzung der persönlichen Schutzbedürftigkeit sind die mit dem baldigen Abzug westlicher Truppen einhergehende fragile und sich rasant verschlechternde Sicherheitslage sowie der noch immer nicht erfolgreich vorangebrachte Friedensprozess zwischen afghanischer Regierung und Taliban mit den daraus resultierenden Folgen im Sinne der Betroffenen stärker zu gewichten. Ebenfalls muss die Definition der Ortskraft so gefasst sein, dass sie auch jenen Menschen den Zugang zu Asyl und humanitärem Schutz in Deutschland gewährt, die zwar de facto für deutsche oder internationale Akteure gearbeitet haben, aber nur mittelbar vertraglich an diese wie beispielsweise die Bundeswehr, KfW, GIZ, andere Institutionen und Nichtregierungsorganisationen gebunden waren und sind. Die persönliche Gefährdungslage der Ortskräfte und damit auch ihrer Familien ist dabei entscheidend. Das Verwaltungsermessen deutscher Behörden ist deshalb in den Verfahren im Sinne eines effektiven Schutzes der Menschen weit auszulegen.
SPD-regierte Länder, wie beispielsweise Berlin, haben immer wieder ihre Aufnahmebereitschaft in humanitären Notlagen gezeigt und stehen weiterhin als sicherer Hafen bereit, um ihren Anteil zum Schutz der afghanischen Ortskräfte und ihrer Familien zu leisten, die unsere Soldat*innen und zivilen Aufbauhelfer*innen jahrelang unterstützt und auch durch ihr Handeln vor Schaden bewahrt haben. Wir fordern die Bundesregierung dazu auf, in enger Abstimmung mit den Bundesländern, im Sinne der akut bedrohten Menschen tätig zu werden.
Wir fordern die Bundesregierung auf, noch bevor die Bundeswehr aus Afghanistan abgezogen ist, die anhängigen und noch neu hinzukommenden Anträge der afghanischen Ortskräfte und ihrer Familien auf Asyl und humanitären Schutz in Deutschland mit hoher Priorität und logistischem Einsatz im Sinne des durch Deutschland politisch formulierten Schutzziels wohlwollend und zügig zu bearbeiten. Bei der Gefährdungsbeurteilung und Einschätzung der persönlichen Schutzbedürftigkeit sind die mit dem baldigen Abzug westlicher Truppen einhergehende fragile und sich rasant verschlechternde Sicherheitslage sowie der noch immer nicht erfolgreich vorangebrachte Friedensprozess zwischen afghanischer Regierung und Taliban mit den daraus resultierenden Folgen im Sinne der Betroffenen stärker zu gewichten. Ebenfalls muss die Definition der Ortskraft so gefasst sein, dass sie auch jenen Menschen den Zugang zu Asyl und humanitärem Schutz in Deutschland gewährt, die zwar de facto für deutsche oder internationale Akteure gearbeitet haben, aber nur mittelbar vertraglich an diese wie beispielsweise die Bundeswehr, KfW, GIZ, andere Institutionen und Nichtregierungsorganisationen gebunden waren und sind. Die persönliche Gefährdungslage der Ortskräfte und damit auch ihrer Familien ist dabei entscheidend. Das Verwaltungsermessen deutscher Behörden ist deshalb in den Verfahren im Sinne eines effektiven Schutzes der Menschen weit auszulegen.
SPD-regierte Länder, wie beispielsweise Berlin, haben immer wieder ihre Aufnahmebereitschaft in humanitären Notlagen gezeigt und stehen weiterhin als sicherer Hafen bereit, um ihren Anteil zum Schutz der afghanischen Ortskräfte und ihrer Familien zu leisten, die unsere Soldat*innen und zivilen Aufbauhelfer*innen jahrelang unterstützt und auch durch ihr Handeln vor Schaden bewahrt haben. Wir fordern die Bundesregierung dazu auf, in enger Abstimmung mit den Bundesländern, im Sinne der akut bedrohten Menschen tätig zu werden.