Asylbegehrende sollen zukünftig, unabhängig von ihrem aufenthalts-rechtlichen Status, ohne bürokratische Hürden eine Chipkarte (Gesundheitskarte) zur primären ärztlichen Versorgung erhalten sowie im Fall von Traumatisierungen (z.B. nach Vergewaltigungen u. ä.) psychosoziale und psychotherapeutische Hilfe in Anspruch nehmen können.
Empfehlung der Antragskommission:
(Konsens)