Antrag 303/I/2021 Änderungsantrag zum Bundeswahlprogramm

Status:
Überweisung

Ersetze im Abschnitt „Bezahlbares Wohnen“  „In angespannten Wohnlagen werden wir daher ein zeitlich befristetes Mietenmoratorium einführen, das bedeutet: Mieten können für eine bestimmte Zeit nur im Rahmen der Inflationsrate erhöht werden.“

 

 durch

 

 „Wir werden im Bundesrecht eine Regelung schaffen, die es Ländern und Kommunen ermöglicht, in angespannten Wohnungsmärkten von den Regelungen des BGB zur Miethöhe bei Mietverhältnissen über Wohnraum abzuweichen und es ihnen möglich ist (landesrechtlicher Mietendeckel).“

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Beschluss: Überweisung an Landesvorstand zur Beratung
Text des Beschlusses:

Ersetze im Abschnitt „Bezahlbares Wohnen“  „In angespannten Wohnlagen werden wir daher ein zeitlich befristetes Mietenmoratorium einführen, das bedeutet: Mieten können für eine bestimmte Zeit nur im Rahmen der Inflationsrate erhöht werden.“

 

 durch

 

 „Wir werden im Bundesrecht eine Regelung schaffen, die es Ländern und Kommunen ermöglicht, in angespannten Wohnungsmärkten von den Regelungen des BGB zur Miethöhe bei Mietverhältnissen über Wohnraum abzuweichen und es ihnen möglich ist (landesrechtlicher Mietendeckel).“

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: