Die Sozialdemokratischen Mitglieder im Abgeordnetenhaus und im Senat sowie der Parteivorstand werden aufgefordert, sich im parlamentarischen Verfahren dafür einzusetzen,
- die Änderungen an § 36 Abs. 3 und Abs. 5 nicht zu beschließen;
- § 41 Abs. 4 so zu belassen, dass das gesamte Radverkehrsnetz bis 2030 hergestellt und beschildert werden soll;
- Ausnahmen in § 41 Abs. 2 eng und rechtssicher zu begrenzen;
- die zusätzlichen und extrem weitreichenden Abweichungs- und Verzichtsmöglichkeiten von Radverkehrsanlagen an Hauptstraßen in § 43 Abs. 1 zu streichen;
- die Zielverschiebung in § 47 Abs. 4 nicht vorzunehmen;
- in § 48 Abs. 3 Mängelmeldungen aus der Bevölkerung ausdrücklich zu erhalten;
- vor weiterer Beratung einen Beteiligungsprozess mit Verbänden, Bezirken und Fachöffentlichkeit durchzuführen.
Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: Landesvorstand (Konsens)
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